Waffenbesitzer in der Pflicht

Südwestpfalz. Per Gesetz sind bereits alle Waffenbesitzer seit Ende Juli 2009 verpflichtet, der zuständigen Behörde einen Nachweis vorzulegen, der die sichere Aufbewahrung der vorhandenen Waffen bescheinigt. Dies kann beispielsweise durch Vorlage einer Rechnung über den Kauf eines Waffenschrankes oder eines Fotos erfolgen

 Waffenbesitzer, etwa Jäger, müssen den Nachweis der sicheren Aufbewahrung ihrer Waffe erbringen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Waffenbesitzer, etwa Jäger, müssen den Nachweis der sicheren Aufbewahrung ihrer Waffe erbringen. Foto: Patrick Pleul/dpa

Südwestpfalz. Per Gesetz sind bereits alle Waffenbesitzer seit Ende Juli 2009 verpflichtet, der zuständigen Behörde einen Nachweis vorzulegen, der die sichere Aufbewahrung der vorhandenen Waffen bescheinigt. Dies kann beispielsweise durch Vorlage einer Rechnung über den Kauf eines Waffenschrankes oder eines Fotos erfolgen.Die Kreisverwaltung Südwestpfalz weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass für Waffenbesitzer im Landkreis Südwestpfalz der notwendige Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung bei der Verwaltung bis spätestens 31. März 2012 vorzulegen ist. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Nachweis nicht erfolgt sein und dadurch eine schriftliche Aufforderung notwendig werden, wird diese förmliche Anforderung nach dem 31. März mit einer Gebühr von 30 Euro verbunden sein.

Hintergrund ist, dass landesweit eine einheitliche Handhabung erreicht werden soll. So sollen alle Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz sowohl für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Waffenbesitzern als auch für die Aufforderung der Nachweisvorlage über die sichere Verwahrung der Waffen jeweils 30 Euro in Rechnung stellen.

Das Bundesverwaltungsgericht und verschiedene Oberverwaltungsgerichte haben laut Kreisverwaltung eine Gebührenerhebung für diese Sachverhalte für zulässig erklärt. red

Für Rückfragen zu dem Nachweis steht die Kreisverwaltung unter Telefon (0 63 31) 80 91 54 oder -156 zur Verfügung.

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