Votum für achtjährige Amtszeit sorgt für reichlich Gesprächsstoff

Wallhalben. Einen einhelligen Beschluss in der Frage der Amtszeit für den Bürgermeister, den die Bürger der zwölf verbandsangehörigen Orte am 30. Oktober dieses Jahres wählen, hätten die Befürworter der jetzigen Entscheidung im Verbandsgemeinderat (wir berichteten gestern) am liebsten gehabt. Dass daraus nichts wurde, war abzusehen

Wallhalben. Einen einhelligen Beschluss in der Frage der Amtszeit für den Bürgermeister, den die Bürger der zwölf verbandsangehörigen Orte am 30. Oktober dieses Jahres wählen, hätten die Befürworter der jetzigen Entscheidung im Verbandsgemeinderat (wir berichteten gestern) am liebsten gehabt. Dass daraus nichts wurde, war abzusehen. SPD-Fraktionssprecher Horst Höh (Foto: pm) merkte hierzu kritisch an: "Wenn der Gaul tot ist, muss man absteigen!"Dieter Feick von der CDU störte sich daran, dass über das Thema "Amtszeit" nicht schon im Frühjahr ausgiebig diskutiert wurde. "Damals hat uns niemand darüber informiert, dass auch eine verkürzte Amtszeit möglich ist. Schließlich müssen wir bedenken, dass es hier auch um einen Haufen Geld geht."

Behördenleiter Andreas Traumer verwies in diesem Zusammenhang auf die Besonderheiten des 1. Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform. Dort sei definitiv festgelegt, dass der Bürgermeister, dessen Amtszeit durch die Auflösung endet, hauptamtlicher Beigeordneter in der neu gebildeten Verbandsgemeinde wird. Wie es allerdings sei, wenn Ortsgemeinden "unterschiedliche Wege" gehen, sei im Augenblick wohl noch unklar.

Wichtig war Traumer auch, das weitere Prozedere näher darzulegen. Demnach wird die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz jetzt die Ratsentscheidung prüfen und dann umgehend entscheiden, das heißt die Festlegung der Amtszeit hinnehmen oder beanstanden. Für diesen Fall kann dann eine erneute Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier von der Verbandsgemeinde eingeholt werden, was aber wiederum eine entsprechende Beschlussfassung im Rat voraussetzen würde.

Interessant auch die Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Mainz. Der sieht die Freiwilligkeitsphase mit der ersten Gesetzesstufe beendet. Weitere Stufen sollen folgen. Allerdings in Abstimmung mit allen Parteien und vor allem unter umfassender Beteiligung der Bürger wie auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Fakten, die sich wiederum Befürworter für die längere Amtszeit argumentativ zu eigen machen.

Zum Sitzungsauftakt wurde das Benehmen für die Ernennung von Stefanie Rothenbusch als neuer Rektorin der Grundschule Wallhalben hergestellt. Gleiches gilt für Petra Jung aus Winterbach, die an der Grundschule Obernheim-Kirchenarnbach diese Position übernimmt. cos

"Wenn der Gaul tot ist, muss man absteigen!"

Horst Höh

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