Diskussion um Windräder bei Großbundenbach Kein weiteres Bürgerbegehren

Großbundenbach · Großbundenbacher Windpark-Gegner wollten die neuen Abstandsregeln für die Polygon-Anlage ausnutzen.

 Wegen der Polygon-Anlage sollte es in Großbundenbach ein drittes Bürgerbegehren geben. Das hat allerdings der Rat jetzt abgelehnt.

Wegen der Polygon-Anlage sollte es in Großbundenbach ein drittes Bürgerbegehren geben. Das hat allerdings der Rat jetzt abgelehnt.

Foto: Norbert Schwarz

Eine Bürgerbefragung in dritter Neuauflage wird es in Großbundenbach erst dann geben, wenn sich der Verfahrensbevollmächtigte Steffen Schmidt mit dem einstimmigen Ratsbeschluss unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Dieter Glahn nicht zufrieden gibt. In seiner Dienstagabendsitzung nämlich kam das Gremium im Beisein von Verbandsbürgermeister Björn Bernhard und des Hauptamtsleiters Karl-Heinz Brügel darin überein, dass das von Steffen Schmidt beantragte erneute Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist. Zweimal schon stand dabei das Errichten von Windkrafträdern im Mittelpunkt. Das Ausweisen der Schutzzone für die Polygone-Anlage bei Oberauerbach sollte jetzt mithelfen, Windräder auf Großbundenbacher Gemarkung zu verhindern.

Zweimal schon haben die wahlberechtigten Bürger von Großbundenbach sich im Wege einer Bürgerbefragung damit befasst, ob auf Großbundenbacher Gemarkung Windräder stehen kommen sollen oder nicht. Standortbefürworter und solche, die aus unterschiedlichen Gründen Windräder ablehnen, halten sich fast die Waage. Die Zahl der Befürworter ist geringfügig höher als die der Gegner. Als es in den Zweibrücker Medien jetzt darum ging, die Schutzzone für die militärische Polygonanlage bei Oberauerbach (Flieger und Hubschrauber können damit elektronisch Luftkämpfe simulieren, wir berichteten mehrfach) auf fünf Kilometer auszuweiten, witterte insbesondere der stille Antreiber Steffen Schmidt eine erneute Chance, das Errichten eines Windrades auf Großbundenbacher Gemarkung rechtlich auszuschließen.

Denn Windräder sind in jeder Hinsicht ein Hindernis für Maschinen der Lüfte, von den Tieren einmal ganz abgesehen. Also wollte Steffen Schmidt eine dritte Bürgerbefragung. Diesmal nicht unter der Überschrift „Windräder“ sondern dafür rechtskonform, Abgabe einer Stellungnahme zur erweiterten Schutzzone. Die notwendigen 25 Unterschriften waren dafür schnell geleistet, der Antrag bei der Verwaltung gestellt. Doch dort hatte man keine Eile, sich mit dieser Thematik zu befassen. Jetzt allerdings war es soweit. Im umfangreichen Beratungsprogramm tauchte auch der Punkt: Bürgerbegehren zum Schutzbereich für die Polygon-Anlage Oberauerbach, Beschluss über die Zulässigkeit, auf. 

Die Fakten zu alledem und das, was die Verwaltung bei ihrer Rechtsprüfung als wichtig erachtete, trug Ortsbürgermeister Dieter Glahn vor. Steffen Schmidt als Verantwortlicher für das erneut beantragte Bürgerbegehren erhielt auch die Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme. Keineswegs grundlos, denn die Verwaltung war zuvor zur Feststellung gekommen, dass ein Bürgerbegehren in dieser Frage überhaupt nicht zulässig ist. Der Grund: Das Ausweiten der schon existenten Schutzzone für die Polygone von zweieinhalb auf fünf Kilometer ist keine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Sie kann dazu lediglich eine Stellungnahme abgeben.

Doch genau darin scheiden sich die Geister, denn Steffen Schmidt, juristisch durchaus vorgebildet, sieht das mit anderen Augen und versuchte das dem Gremium samt Verbandsbürgermeister Bernhard und dem geschäftsführenden Beamte der Behörde näher zu bringen. In juristischer Betrachtungsweise, versteht sich, die zeitraubend war und sogar zur Sitzungsunterbrechung führte (Ratsmitglieder müssen sich entspannen, so die Begründung). Geändert hat das alles nichts. Der Rat bleibt bei der Unzulässigkeit des Begehrens und der Verbandsbürgermeister stärkte seiner Verwaltung den Rücken mit der Feststellung: „Meine Mitarbeiter haben mit bestem Wissen und Gewissen die Rechtsprüfung vorgenommen!“

Ob jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt die Sache prüft, bleibt abzuwarten. Lust darauf hätte Steffen Schmidt schon, denn ihm geht es zum einen um die rein juristische Betrachtungsweise. Andererseits will der CDU-Mann in der Öffentlichkeit nicht dafür „Schläge bekommen“, dass Verbandsbürgermeister Björn Bernhard vor den Kadi muss. Auch wenn es rein um verwaltungsrechtliche Dinge geht. 

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