Streit geht weiter Verwaltung warnt vor Ausweichstrecke

Hornbach/Mauschbach · Die wegen Bauarbeiten gesperrte L 478 sorgt weiter für Ärger bei Hornbachern und Mauschbachern.

 Wer nach dem Ortstermin vom 6. Februar an eine schnelle Lösung in der Frage Freigabe des Friedhofsweges als Umleitungsstrecke geglaubt hatte, wurde jetzt von einer Pressemitteilung der Verwaltung enttäuscht.  So hatten sich die Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben (rechts) und Stadtbürgermeister Reinhold Hohn das nicht vorgestellt.

Wer nach dem Ortstermin vom 6. Februar an eine schnelle Lösung in der Frage Freigabe des Friedhofsweges als Umleitungsstrecke geglaubt hatte, wurde jetzt von einer Pressemitteilung der Verwaltung enttäuscht.  So hatten sich die Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben (rechts) und Stadtbürgermeister Reinhold Hohn das nicht vorgestellt.

Foto: Norbert Schwarz

(cos) Wer glaubte, dass sich nach dem vor-Ort-Termin wegen der Umleitungsstrecke für die Brückensanierung bei Mauschbach (L 478) eine bürgerfreundliche, zeitnahe Lösung ergeben würde, muss sich enttäuscht sehen. Statt Lösungen wird vorerst geprüft, wie die zuständige Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land in einer Pressemitteilung darlegt.

Die Bürger aus Dietrichingen, Klein- und Großsteinhausen, Riedelberg und weiteren Ortschaften müssen bis auf weiteres weite Umwege in Kauf nehmen, um auf kürzestem Weg nach Hornbach zu kommen. Die mögliche Umleitungsstrecke, der Friedhofsweg, bleibt weiter offiziell zu. Rechtsprüfungen sind angesagt.

Obwohl sich die Parteien vor Ort darüber einig waren, dass dieser Wirtschaftsweg mit einer entsprechenden Beschilderung (für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen) freigegeben wird, teilt die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land mit, dass zunächst eine „Widmungsprüfung“ zu erfolgen hat. Für die Verwaltung stellt sich die Frage, ob dieser Wirtschaftsweg überhaupt für den Verkehr freigegeben werden kann. Seine „Eignung“ müsse entsprechend geprüft werden. Eine entsprechende Stellungnahme bei der Polizei ist angefordert, heißt es in der Pressemitteilung. Von Kosten einer „vorherigen Ertüchtigung“ ist die Rede. Etwaige Schäden hätten die beiden Ortschaften Hornbach und Mauschbach zu tragen.

Eine Nutzungsalternative hat die Verwaltung aber schon ausgekundschaftet und kommt zu dem Ergebnis, dass mit einem hohen Verwaltungsaufwand gerechnet werden muss. „Mehrere hundert Anträge“ werden für den Fall erwartet, dass „Sondernutzungserlaubnisse“ ausgestellt werden. Beim Friedhofsweg handelt es sich um einen Wirtschaftsweg. Das ist zwischen allen Parteien unstrittig, denn eine Widmung als Gemeindestraße liegt nicht vor. Die Verwaltung zeigt jedoch vorsorglich an, dass sie nur tätig wird, wenn dies „ausdrücklich“ von beiden Gemeinde, Hornbach und Mauschbach, so beschlossen wird. Das berechtigte Interesse muss dann noch vom Antragsteller nachgewiesen werden, ehe es zur vertraglichen Regelung kommt.

Mit der Polizei ist zudem eine Abstimmung erforderlich, weil sie, so die Verwaltung in der Pressemitteilung, Kontrollbehörde für den fließenden Verkehr ist. Der eindeutige Fingerzeig in Richtung Wegeschäden etc. fehlt nicht. Zitat aus der Pressemitteilung: „Bei Freigabe des Wirtschaftsweges für den Fahrzeugverkehr oder bei Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist durch das erhöhte Verkehrsaufkommen mit Schäden am Weg zu rechnen. Für die entstehenden Schäden sind die Ortsgemeinde Mauschbach und die Stadt Hornbach als Träger der Wegebaulast auch Kostenträger. Eine Kostenübernahme durch andere Beteiligte (LBM oder Verbandsgemeinde ) ist ausgeschlossen.“

Von einer Sperrung des Weges, das hatten die beiden Ortsbürgermeister bei dem Ortstermin in Erwägung gezogen, rät die Verwaltung dringend ab, weil er für Rettungsfahrzeuge passierbar bleiben muss. Schon jetzt wird der Friedhofsweg als Umleitungsstrecke genutzt. Was die Gemeinderepräsentanten absolut unterbinden wollen ist jedoch die Nutzung durch Schwerlastfahrzeuge, die Hohn und Krippleben immer wieder gemeldet bekommen.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie viele Anzeigen inzwischen die zuständige Ordnungsbehörde machte, weil der Wirtschaftsweg offenkundig wiederrechtlich als Umleitungsstrecke genutzt wird. Die vorliegende Pressemitteilung nehmen die beiden Ortsbsürgermeister zum Anlass einer Rechtsprüfung ihrerseits.

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