Vergnügungssteuer fürs Zeitunglesen!
Stadt will Geld von UBZVergnügungssteuer fürs Zeitunglesen!Zum Artikel "Stadt-Tochter UBZ droht Stadt mit Klage vor Verwaltungsgericht" (24.8
Stadt will Geld von UBZ
Vergnügungssteuer fürs Zeitunglesen!
Zum Artikel "Stadt-Tochter UBZ droht Stadt mit Klage vor Verwaltungsgericht" (24.8.)
Werner Boßlet vom UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) ruiniert noch unsere Stadt! Wenn er den Gebührenbescheid für die mit den Arbeiten für die Stadt verbundene "Sondernutzung" bezahlt, dann in der Schlussrechnung für die Position "erschwerte Arbeitsbedingungen" mit den 1300 Euro hinzufügt, seinen Verwaltungsaufwand, einen satten kalkulatorischen Gewinn aufschlägt und zu guter Letzt noch die Mehrwertsteuer, dann könnten das rund 2000 Euro werden. Um die Mehrkosten von 700 Euro würde die Stadt reicher, denn die Brücke wäre entsprechend wertvoller. Das kann jedes Milchmädchen nachrechnen. Und wenn das von der Stadtverwaltung noch öfter gemacht wird, sind wir bald schuldenfrei, denn jeder Zeitungsleser sollte zudem mit einer Vergnügungssteuer belegt werden, weil das Zeitunglesen so viel Spaß macht.
Martin R. Krück, Zweibrücken