Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt

Südwestpfalz. Ja, sie habe ihrem Ex-Freund kürzlich ein blaues Auge geschlagen, gab eine 44-jährige Frau am Amtsgericht Pirmasens zu. Sie war aber nicht die Angeklagte, sondern nahm im Zeugenstand Platz, denn es ging um besagten 35-jährigen Ex-Freund, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hatte

Südwestpfalz. Ja, sie habe ihrem Ex-Freund kürzlich ein blaues Auge geschlagen, gab eine 44-jährige Frau am Amtsgericht Pirmasens zu. Sie war aber nicht die Angeklagte, sondern nahm im Zeugenstand Platz, denn es ging um besagten 35-jährigen Ex-Freund, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hatte. Gleichzeitig ging es aber auch um den Umgang der beiden miteinander generell, der letztlich zu einer Verfahrenseinstellung führte. Der Angeklagte, ein Bauschlosser aus dem Landkreis, erklärte sich damit einverstanden, 600 Euro an den Tierschutzverein Pirmasens zu zahlen. Berücksichtigt wurde in der Gerichtsentscheidung das Verhalten der 44-jährigen Frau rund um den Vorfall am 6. März in ihrer Wohnung im Landkreis. Immer wieder sei sie aggressiv geworden, wenn sie getrunken habe, erklärte der Angeklagte. So auch am Tatabend, nachdem sie sich beide ab 14 Uhr auf einer Veranstaltung betrunken hatten. Zuhause sei es dann zum Streit gekommen. Der 35-Jährige räumte ein, mit voller Wucht an eine Schranktür geschlagen zu haben, die dann herausgefallen sei und ihren Fuß getroffen habe. Ursprünglich hatte die Frau erklärt, er habe die Tür absichtlich aus den Angeln gehoben, um sie ihr auf den Fuß zu pfeffern. Vor Gericht wollte sie diese Darstellung aber nicht bestätigen. Als Fakt bleibt lediglich, dass sie sich dabei zwei Zehen gebrochen hat. Ihr Ex-Freund habe sich gleich entschuldigt und ihr damals geholfen, das Blut abzuwischen. Ermittelt werden wird nun auch gegen die Zeugin, da sie den Faustschlag gegen den Ex-Freund einräumte. dir

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