Verbandsgemeinderat Vereinsförderung neu geregelt

Zweibrücken-Land · Ab nächstem Jahr gelten in Zweibrücken-Land neue Regeln, wer wofür wie viel Geld bekommt.

Bei der Modernisierung ihres  Schützenhauses  können jetzt die Schützenfreunde aus Battweiler gut die finanzielle Unterstützung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gebrauchen. 4000 Euro gibt es für eine ordentliche Toilettenanlage den erstmaligen Anschluss ans Wasserversorgungsnetz.

Bei der Modernisierung ihres  Schützenhauses  können jetzt die Schützenfreunde aus Battweiler gut die finanzielle Unterstützung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land gebrauchen. 4000 Euro gibt es für eine ordentliche Toilettenanlage den erstmaligen Anschluss ans Wasserversorgungsnetz.

Foto: Norbert Schwarz

Das Ehrenamt hat auch für die Mitglieder des Verbandsgemeinderates von Zweibrücken-Land einen hohen Stellenwert. Verbandsbürgermeister Björn Bernhard würdigte bei der Zusammenkunft des Gremiums am Montag in der Bürgerhalle von Kleinsteinhausen noch einmal den besonderen Stellenwert der Vereine und deren Arbeit für die Allgemeinheit in den 17 Ortschaften des Verbandsgemeindegebietes. Mit den jetzt überarbeiteten und neu formulierten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderung seien klare Akzente gesetzt. Zum 1. 1. 2023 treten die Richtlinien in Kraft. 

Noch lassen es die Finanzen der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zu, dass die geleistete Vereinsarbeit in den Ortschaften des Verbandsgemeindegebietes nicht allein mit Worten gewürdigt wird. Soweit es der finanzielle Rahmen zulässt, die Weichen dafür werden jährlich beim Verabschieden des Verbandsgemeindeetats gestellt, gibt es unter Umständen auch Bares für die Vereine aus den 17 Ortschaften.

Im Gespräche machte der Verbandsbürgermeister dabei auch deutlich, dass die Finanzkraft einiger Ortschaften dermaßen angespannt sei, dass freiwillige Leistungen nicht geleistet werden können und deshalb die Vereine durchaus froh sind, etwas auch dem Geldsäckel der Verbandsgemeinde zu bekommen. Björn Bernhard wusste dies auch an anderer Stelle im Beratungsprogramm am Montagabend klarzumachen. Als es nämlich darum ging, die Weichen für eine Liegenschaftsstrategie zu stellen, erinnerte der Verbandsbürgermeister mehrfach daran, dass den einzelnen Ortsgemeinden nach seiner Einschätzung über die Umlage nicht der letzte Cent genommen werden könnte, sondern die schon bisher gepflogene Prämisse gelte, bei der Umlagenfestsetzung den Ortsgemdinden passende „Spielräume“ zu belassen. Das würde aber möglicherweise auch bedeuten, bei bestimmten Aufgaben und Vorhaben längere Umsetzungszeiten in Kauf zu nehmen. 

Doch zurück zu den jetzt einstimmig verabschiedeten Förderrichtlinien zur Vereinsarbeit. Verbandsbürgermeister Björn Bernhard bescheinigte den Mitgliedern des Sport- und Kulturausschusses eine sehr akribische, durchdachte Arbeit bei den umfangreichen Beratungen zur Überarbeitung der Richtlinien. Unverändert blieb der Förderrahmen. Es müssen eingetragene Vereine sein, die ihren Sitz im Verbandsgemeindegebiet haben und allen Bürgern der amtsangehörigen Ortschaften offen stehen. 250 Euro gibt es bei Vereinsjubiläen im 25er Schritt also bei 25, 50 oder 75 Jahren des Bestehens. 100 Euro werden als Jubiläumsgabe bei einem zehnjährigen Jubiläum erstmals vergeben.

Gleiches gilt in den weiteren 10er Schritten, als beim 20-jährigen oder 30-jährigen Vereinsbestehen. Wer zum Festakt die Verbandsgemeinde einlädt, bekommt die Jubiläumsgabe ohne weitere Formalitäten, sonst nur auf Antrag. Fürs Anschaffen beweglicher Sachen gibt es wie bisher eine finanzielle Unterstützung. Darunter fallen auch Noten und Instrumente, was bisher nicht eindeutig geregelt gewesen ist. Jugendfahrten und Freizeiten können unterstützt werden, die Fördervoraussetzungen sind klar formuliert. Das gilt auch für Investitionszuschüsse, die für Planung, Neu-, Umbau- und auch den Ausbau von Vereinsanlagen gewährt werden können. Eigenleistungen können bis zu 30 Prozent gefördert werden, die Übernahme von Bürgerschaften ist aber außen vor. In Härtefällen kann jedoch der Verbandsgemeinderat eine Ausnahme beschließen.

Schon nach bisherigen Regelungen ist die Vereinsarbeit förderungswürdig. Davon profitiert jetzt auch der Schützenverein Battweiler. Ihm haben die Mitglieder des Verbandsgemeinderates eine Förderung in Höhe von 2076 Euro für die Sanierung der Toilettenanlage und den Anschluss ans öffentliche Wassernetz zugesichert. Die Flutlichtanlage der Palatia Contwig wird auf LCD-Licht umgestellt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 40 000 Euro. 4000 Euro steuert jetzt der Verbandsgemeinderat mit dem Zustimmen zum Zuschussantrag bei. 

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