Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land Neue Rechtsform für die Werke
Zweibrücken-Land · Der Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land hat den Plänen der Verwaltung zugestimmt.
Der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land für die Bereiche Entwässerung und Wasserversorgung ist frei für die Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Viele wirtschaftlichen Vorteile, keine Gängelei mehr durch die Kommunalaufsicht und insbesondere ein breites Betätigungsfeld auf wirtschaftlicher Ebene nannte Verbandsbürgermeister Björn Bernhard noch einmal als entscheidende Vorteile der Neuausrichtung der Werke. Alle Fraktionssprecher waren gleicher Auffassung, allein Bernd Kipp von der UWG verzichtete auf eine Kommentierung.
Informationen zu dieser rechtlichen Neuausrichtung, so Verbandsbürgermeister Bernhard in einer kritischen Anmerkung, habe es in ausreichendem Umfang und Maß gegeben. Andeutungen oder Hinweise dazu, was die beschlossene und von allen Ratsmitgliedern gut geheißene Neuausrichtung den Bürgern in den 17 Ortschaften von Zweibrücken-Land bringt, fehlten auch diesmal. In einem nochmals mit Bürgermeister Björn Bernhard geführten Gespräch macht dieser deutlich, dass bereits in seinem Wahlprogramm die Umwandlung der Eigenbetriebe ein Schwerpunkt gewesen sei. „Mit schwebte zu jenem Zeitpunkt allerdings noch die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für die Verbandsgemeindewerke vor. Von dieser Rechtsform bin ich nach geführten Gesprächen mit dem in der Sache vertrauten Wirtschaftsprüfer Burret aus Ludwigshafen und ergänzenden Gesprächen mit dem Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Stefan Meiborg, abgekommen.“
Am 15. Juni 2021 wurden die Mitglieder des Werksausschusses erstmals mit der Thematik konfrontiert. Eine weitere Sitzung dazu fand am 16. September 2021 statt. Im Mai dieses Jahres seien die Fraktionsführer der im Rat vertretenen Parteien und der Wählergruppe unterrichtet worden. Zusammen. mit der Werksführung warb und ermunterte in der Klosterstadt Hornbach Stefan Meiborg die verantwortlichen Kommunalpolitiker von Zweibrücken-Land, den Weg zur Anstaltsform für die Werke zu wählen.
Verbandsbürgermeister Bernhard sieht den UBZ der Stadt Zweibrücken als eine Art von Vorbild. „Kleine Ortschaften können es sich nicht leisten, eigene Mitarbeiter einzustellen. Viele behelfen sich mit 450-Euro-Jobbern. Wir haben unzählige Pflegemaßnahmen in den Ortschaften durchzuführen. Das läuft ins Geld. Mit einem eigenen Bauhof könnte das alles viel besser gehandelt werden. Die Friedhofsbetreuung wäre ein breites Betätigungsfeld für die AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts, Anm. d. Red) und vieles mehr.“
Wäre das auch ein Modell für das ConAqua in Contwig, das einiges an Kosten verursacht? Gefragt nach dem gegenwärtigen finanziellen Zuschuss der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land dafür konnte der Verwaltungschef aus dem Stehgreif keine Zahlen nennen. Vorstellbar sei eine Überführung aber durchaus. Man stehe erst am Anfang.
Klaus Martin Weber von der CDU, Achim Scherer von der SPD, Fred Konrad für Bündnis 90/Die Grünen oder Volker Schmitt von der FDP, sprachen sich vorbehaltlos für die Umwandlung der Eigenbetriebe in eine Anstalt des öffentlichen Rechts aus. Der vorgelegten Satzung wurde ohne Abstriche zugestimmt. Der Zeitpunkt der Rechtskraft ist noch von Detailfragen abhängig. Besteuerungsfragen sind noch mit den Finanzbehörden abzuklären. Die Voraussetzung sollen jetzt geschaffen werden und dann folgt die rechtliche Umsetzung als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Begrüßt und beschlossen wurde zudem die vom Verlag, welcher das wöchentliche Amtsblatt der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land in die 17 Ortschaften liefert, angebotene App „Mein Ort“. Auf die vielfache Nutzungsmöglichkeit mit welcher insbesondere jüngere Bürger und Vereine ein modernes Kommunikationsmedium bekommen, wurde unterschiedlich hingewiesen.