Zweibrücken-Land Verbandsgemeindewerke nehmen IT-Sicherheit ernst

Contwig · (sf) „Damit erfüllen wir wohl die IT-Sicherheit, die für Werke in unserer Größe notwendig sind“, meinte Fred Konrad (Grüne) nach den Erläuterungen von Werkleiter Eckhart Schwarz in der Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde-Werke Zweibrücken-Land.

 Die Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land schützen sich vor Hacker-Angriffen (Symbolfoto).

Die Verbandsgemeindewerke Zweibrücken-Land schützen sich vor Hacker-Angriffen (Symbolfoto).

Foto: dpa-tmn/Silas Stein

Bei den Auftragsvergaben für die Brunnenanlage Käshofen im Mai hatte Schwarz auf Nachfrage Konrads erklärt, dass die Anlage vor Hackerangriffen sicher sei.

In der jüngsten Sitzung erläuterte der Werkleiter die getroffenen Maßnahmen. „Die Maßnahmen der Priorität 1 und 2 der Checkliste für die Grundsicherung sind abgearbeitet. Priorität 3 ist derzeit technisch teilweise nicht machbar oder mit unverhätnismäßigem Aufwand verbunden“, war das Fazit des Werkleiters. In der Prozessleittechnik werde ausschließlich über so genannte VPN Tunnel kommuniziert. Dabei sei zwingend eine Authentifizierung von Mensch und Maschine sowie zwischen Maschine und Maschine erforderlich, erklärte Schwarz. Weiter seien die Datensicherung und die Datenvorhaltung räumlich von einander getrennt. Bei den segmentierten Netzwerken gebe es nur Zugänge über VPN (Leitsystem) oder Firewall (Büro). Die Anwender hätten nur eingeschränkte Rechte.

Die Automatisierung sei so konzipiert, dass sie auch ohne Leitsystem laufen könne, sagte Schwarz. Bei Stromausfall sei die Anlage durch Unterspannungsversorgung abgesichert. Der Werkleiter wies auch darauf hin, dass die Mitarbeiter regelmäßig informiert und unterwiesen werden. Denn neben den Bedrohungen durch außen wie nicht zielgerichtete Angriffe durch Trojaner oder E-Mails sei die IT-Sicherheit auch von innen bedroht. Sei es durch ein mangelndes Software-Konzept, bei Updates, durch Wartungsfirmen oder durch mangelndes IT-Wissen der Mitarbeiter. Schwarz erwähnte noch, dass bei den Standards der Wasserwirtschaftsbranche auch zwischen größeren und kleineren Einheiten unterschieden werde. Dabei sollten kleinere Betriebe, wozu die Verbandsgemeinde-Werke, gehören einen Mindeststandard umsetzen.

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