Verbandsgemeinde schaltet Kommunalaufsicht ein

Mauschbach · Der Mauschbacher Rat soll die Anlieger stärker an den Kosten für die Umstellung auf LED-Leuchten beteiligen. Da sich der Rat bei seiner jüngsten Sitzung nicht dazu durchringen konnte, soll sich jetzt die Aufsichtsbehörde einschalten.

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land ist nicht bereit zu akzeptieren, dass der Ortsgemeinderat Mauschbach den Anwohnern der Eckstraße weniger Geld für die Umstellung der Laternen auf LED-Licht berechnet. Der Rat hatte sich bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche geweigert, der Verbandsgemeinde-Forderung nachzukommen, den Gemeindeanteil auf 40 Prozent festzusetzen (wir berichteten). Die Mauschbacher beharren auf 50 Prozent - was einen zehn Prozentpunkte geringeren Anteil für die Grundstückseigentümer bedeuten würde, als von der Verbandsgemeinde gefordert. "Die Angelegenheit wird nun der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt", kündigt Zentralabteilungsleiter Karl-Heinz Brügel jetzt in einer Pressemitteilung der Verbandsgemeinde an.

Brügel erinnert daran, dass der Mauschbacher Rat erstmals am 12. Dezember beschloss, den Gemeindeanteil auf 50 Prozent festzulegen: "Nach Ansicht der Verbandsgemeindeverwaltung verstößt dieser Beschluss gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit." Denn der Gemeindeanteil sei nach der "Verkehrsbedeutung der auszubauenden Verkehrsanlage" festzusetzen. Bei der Festsetzung des Gemeindeanteils ist eine Vorteilsabwägung vorzunehmen, die ausschließlich nach dem Grundsatz zu erfolgen hat, dass der Gemeindeanteil den Vorteil widerspiegeln muss, der der Allgemeinheit im Verhältnis zu den Grundstückseigentümern durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Anlage geboten wird. Ausschlaggebend bei der Abwägung, welchen Vorteil die Allgemeinheit und welchen Vorteil die jeweiligen Grundstückseigentümer haben, sei "der anteilsmäßige Ziel- und Quellverkehr der an der ausgebauten Straße liegenden Grundstücke". Brügel: "Die Eckstraße zweigt von der Hauptstraße ab und hat Verbindungsfunktion für die Bergstraße und die Feldstraße, bevor sie als Wirtschaftsweg in den Außenbereich führt. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung ist der von der Verbandsgemeindeverwaltung ermittelte Gemeindeanteil von 35 Prozent und im Hinblick auf den von den Gerichten zugestandenen Beurteilungsspielraum von fünf Prozent ein Gemeindeanteil von maximal 40 Prozent sachgerecht."

Obwohl Verbandsgemeinde-Bürgermeister Jürgen Gundacker (SPD ) und zwei Abteilungsleiter die Mitglieder des Mauschbacher Rates über diese Rechtsauffassung bei einer Besprechung informiert hätten und Gundacker den Beschluss aussetzte, blieb die Ratsmehrheit auch im Februar bei ihrer Entscheidung, erinnert Brügel.

Daraufhin habe die Verbandsgemeindeverwaltung die Entscheidung der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde eingeholt: "Diese hat die Rechtsauffassung der Verbandsgemeindeverwaltung bestätigt und dem Ortsgemeinderat aufgegeben, bis 31.05.2015 den Gemeindeanteil der Ausbaumaßnahme in der Eckstraße unter Beachtung der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde festzusetzen." Nachdem dieser Beschluss unterblieb, übertrage die Verbandsgemeinde die Entscheidung nun der Kommunalaufsicht. Die ist nach Angaben von Kreis-Sprecherin Ulla Eder noch nicht tätig geworden: "Wir warten darauf, dass wir was Schriftliches bekommen." Bisher habe es lediglich ein Telefonat in dieser Angelegenheit gegeben.

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