Überraschende Wende in Berufungsprozess: Aus Raub wird Nötigung

Zweibrücken · Eine überraschende Wende hat die Berufungsverhandlung von zwei jungen Männern, die vom Jugendschöffengericht bereits wegen Raubes verurteilt waren, genommen. In der Verhandlung, die am Donnerstag begonnen hatte (wir berichteten) und gestern fortgesetzt wurde, wurden die beiden zwar nicht wie gefordert freigesprochen.

Sie konnten aber mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Hause gehen. Grund für die Einstellung: Bei Gericht kam man zu dem Schluss, dass es sich nicht um Raub im juristischen Sinne handelte. Zwar hatten die fünf des Raubes angeklagten Männer - von denen nur die zwei in Berufung gingen, die anderen sind bereits rechtskräftig wegen Raubes verurteilt - dem Geschädigten Geld abgenommen. Jedoch sei es ursprünglich das eines der verurteilten Täter gewesen. Deswegen handelte es sich um keine sogenannte rechtswidrige Zueignungsabsicht. Der vorsitzende Richter hatte diesen Aspekt zu Bedenken gegeben. Die Aussage des ersten Zeugen gestern stützte die Annahme, dass der Geschädigte zu Unrecht im Besitz des Geldes war. Er soll wenige Tage vor der Tat 500 Euro als Teil eines Geschäfts von einem der Täter bekommen oder ihm sogar gewaltsam abgenommen haben.

Die Verteidiger und der Staatsanwalt berieten über den richterlichen Hinweis. Sie schlossen sich dessen Auffassung an, dass es sich bei der Tat nicht um einen Raub, sondern um Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung handelte. Da die beiden Angeklagten zum Zeitpunkt der eigentlichen Prügelei, bei der der Geschädigte schwere Verletzungen davontrug, schon auf dem Weg ins Krankenhaus waren, blieb der Vorwurf der Nötigung. Die Angeklagten stimmten der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu. Sie müssen 1200 beziehungsweise 600 Euro an den Pfälzischen Verein für Soziale Rechtspflege zahlen. Sobald die Zahlungen erfolgt sind, gilt das Verfahren als eingestellt.

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