UBZ weist Oberauerbacher Kritik am Winterdienst zurück

Zweibrücken. Werner Boßlet (Foto: pma), Geschäftsführer des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) weist die Kritik des Oberauerbacher Ortsbeirates am Winterdienst (wir berichteten) zurück

Zweibrücken. Werner Boßlet (Foto: pma), Geschäftsführer des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) weist die Kritik des Oberauerbacher Ortsbeirates am Winterdienst (wir berichteten) zurück. So sei in der Antwort auf eine Anfrage von Ratsmitglied Thomas Kiefer mitgeteilt worden, dass sich die UBZ an eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes halten müsse, wonach die Räum- und Streupflicht bei Straßen nur an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen bestehe."Dabei müssen beide Voraussetzungen vorliegen", unterstreicht Boßlet. Die Gefährlichkeit allein reiche nicht aus. Nach dieser Rechtsprechung würden die Tourenpläne aufgestellt, zu denen weder die Bodentalstraße noch die Straßen "Am Schützenhaus" und "Am Gentersberg" gehörten. Da es sich hier um Anliegerstraßen handele, seien diese nicht als verkehrswichtig einzustufen.

Eine Ausweitung des Winterdienstes auf Straßen, die nicht notwendigerweise bedient werden müssten, würde unweigerlich eine deutliche Kostensteigerung mit sich bringen. Auch andere Stadtteile würden dann sicherlich noch gesteigerten Bedarf anmelden, so die UBZ in ihrem Antwortschreiben. Angesichts der prekären Haushaltslage der Stadt, die im vergangenen Jahr 480 000 Euro für den Winterdienst aufbringen musste, dürften "solche zusätzlichen und freiwilligen Leistungen nicht angezeigt sein". Sollten aber seitens der Stadt solche Änderungen der Winterdienstpläne gewünscht sein und der Stadtrat stellt das erforderliche Geld zur Verfügung, dann werde die UBZ ihre Touren umstellen.

Im Bezug auf den Uferbereich des Auerbachs erinnert Boßlet an die Vereinbarung, dass dieser einmal im Jahr gemäht werde. Die Arbeiten würden im Oktober durchgeführt. Für den Friedhof sei die UBZ nicht zuständig. Diese Aufgabe übernehme ein den Vororten zur Verfügung gestellter Arbeiter.

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