Trotz Näherungsverbot der Ex-Freundin aufgelauert?

Südwestpfalz · Noch stehen im Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Gewaltschutzgesetz gegen einen 41-jährigen Mannheimer, der seine Ex-Freundin aus dem Landkreis Südwestpfalz zum wiederholten Mal trotz eines Verbots aufgesucht und den neuen Lebensgefährten der Versicherungskauffrau mit dem Auto verletzt haben soll, am Pirmasenser Amtsgericht zwei vollkommen gegensätzliche Schilderungen der Vorgänge im Raum.Um erkennen zu können, welche Seite die Wahrheit sagt, müssen im Fortsetzungstermin am Donnerstag, 9. Oktober, ab 15.30 Uhr im Sitzungssaal 148 maßgebliche Zeugen gehört werden, die in dieser Woche nicht erschienen sind.

Denn die Zeit nach der Beziehung, die bis 2010 bereits problembehaftet lief, wird bestimmt von gegenseitigen Provokationen, angeblichen Lügen auf beiden Seiten und am Ende einer Kette von Anzeigen und Gerichtsverfahren. Die Ex-Freundin des Angeklagten erwirkte zahlreiche Gewaltschutzverfügungen gegen den Angeklagten, der unter anderem wegen Taten gegen sie auch schon eine Haftstrafe hat absitzen müssen. Der Fliesenleger hatte in einem früheren Verfahren unter anderem ein Handy im Kofferraum ihres Autos versteckt, um den Wagen immer wieder orten, sie verfolgen und unter Druck setzen zu können, wieder zu ihm zurückzukommen - trotz einer bestehenden Verfügung, dass er sich ihr nicht nähern darf. In Münchweiler habe der Angeklagte angehalten und der neue Lebensgefährte sei zu ihm gegangen, um ihn zur Rede zu stellen. Daraufhin sei er rückwärts losgedüst und habe sein Auto gerammt. Dabei habe er mit dem Rückspiegel auch seinen Arm getroffen und sei ihm über den Fuß gefahren, lautet auch der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte dagegen sieht sich als Opfer. Unter dem Vorwand, er könne auf neutralem Platz in Münchweiler sein restliches Werkzeug abholen, sei er dorthin gelockt worden, damit ihm eine Abreibung verpasst werden sollte. Dort hätten ihn der Lebensgefährte und eine unbekannte Person gestellt und versucht, das Auto seines damaligen Arbeitgebers zu demolieren, mit dem er gekommen war, damit er aussteige und seine Tracht Prügel kassiere, wie der Angeklagte vermutet. Deshalb sei er gleich davon gefahren.

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