Totschlag-Prozess: Verteidigung stellt Antrag auf Antrag

Zweibrücken. Antrag auf Antrag folgt vonseiten der Verteidigung derzeit im Bubenhauser Totschlag-Prozess, der gestern vor dem Zweibrücker Landgericht fortgesetzt wurde. Damit soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Angeklagte aufgrund seiner Verfassung während der Tat die tödlichen Folgen seiner Schläge nicht habe erkennen können

Zweibrücken. Antrag auf Antrag folgt vonseiten der Verteidigung derzeit im Bubenhauser Totschlag-Prozess, der gestern vor dem Zweibrücker Landgericht fortgesetzt wurde. Damit soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Angeklagte aufgrund seiner Verfassung während der Tat die tödlichen Folgen seiner Schläge nicht habe erkennen können. Außerdem will der Wahlverteidiger belegen, dass der 23-Jährige vor seiner Aussage die Belehrung der Beamten nicht habe verstehen können. Hierzu sollte ein psychodiagnostisch grafologisches Gutachten erstellt werden, was von den Richtern der ersten Strafkammer abgelehnt wurde. So sei dieser Sachverhalt bereits durch andere Beweismittel ausreichend geklärt.In dem Prozess, der am 4. April und mindestens an weiteren zwei Verhandlungstagen fortgesetzt wird, geht es um einen Fall, der sich am 1. Oktober vergangenen Jahres zugetragen hat (wir berichteten). Der Bubenhauser räumte ein, dass er die Wohnungstür seines Nachbarn eingetreten und dann im Alkohol- und Drogenrausch auf den 37-Jährigen eingeschlagen und -getreten hat. Der Mann starb fünf Tage später. Anlass der Tat soll eine Ermahnung des Nachbarn gewesen sein, der sich über eine Ruhestörung beschwerte.

Nach fünf Prozesstagen ist noch kein Ende absehbar. So kündigte der Wahlverteidiger weitere Anträge an. Dabei muss die Kammer erst noch darüber beraten, ob in einem Gutachten geklärt werden soll, ob die Tritte in Richtung des Opfers mit dem Schuhwerk des Angeklagten durchgeführt wurden. nob

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