Tierseuchenbekämpfung jetzt Kreissache

Zweibrücken. Die Stadtverwaltung Zweibrücken ist seit Jahresanfang nicht mehr für den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung im Stadtgebiet Zweibrücken zuständig. Für Auskünfte, Fragen, Hinweise und Beschwerden steht nunmehr die Kreisverwaltung Pirmasens, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, Telefon (0 63 31) 8090, in 66953 Pirmasens zur Verfügung

Zweibrücken. Die Stadtverwaltung Zweibrücken ist seit Jahresanfang nicht mehr für den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung im Stadtgebiet Zweibrücken zuständig. Für Auskünfte, Fragen, Hinweise und Beschwerden steht nunmehr die Kreisverwaltung Pirmasens, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, Telefon (0 63 31) 8090, in 66953 Pirmasens zur Verfügung. Grund der veränderten Zuständigkeit ist die Kommunal- und Verwaltungsreform, die seit 1. Januar in Kraft ist, teilt die Stadtverwaltung mit.Das Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken ist aber jetzt seit Januar dafür zuständig, Kleinfeuerwerke zu genehmigen, ebenso den Einsatz von Sprengstoffen im nichtgewerblichen Bereich. Das Ordnungsamt überwacht künftig auch Vorgaben nach dem Immissionsrecht bei kleineren Baustellen. Ebenfalls zählt es zu den neuen Aufgaben, das Geldwäschegesetz im sogenannten Nichtfinanzsektor zu überwachen. Zusätzliche Aufgaben sind beglaubigte Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung sowie die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken. red

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