Brandstiftung ausgeschlossen Technischer Defekt verursacht Brand

Wie von der Polizei Zweibrücken berichtet, brannte am vergangenen Freitag am späten Abend der Dachstuhl eines Wohnhauses in Dellfeld (Schaden: rund 80 000 Euro). Brandgutachter des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz stellten am Dienstag bei der Brandortbegehung fest, dass ein technischer Defekt in einem elektrischen Gerät brandursächlich ist.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung könne ausgeschlossen werden.

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