Corona in der Südwestpfalz Ausgangssperre im Landkreis

Südwestpfalz · Weil die Inzidenzwerte weiter über 100 liegen, muss der Landkreis Südwestpfalz die Regeln wieder verschärfen. Was ab jetzt wieder verboten ist.

 Im Landkreis Südwestpfalz ist es erst einmal wieder vorbei mit dem sorglosen Einkaufen.

Im Landkreis Südwestpfalz ist es erst einmal wieder vorbei mit dem sorglosen Einkaufen.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Während Zweibrücken mit einem aktuellen Inzidenz-Wert von 35,1 weiter gut dasteht, haben die hohen Werte in Pirmasens (114,3) und dem Landkreis Südwestpfalz (105,5) dort zu weiteren Konsequenzen geführt. Wie alle weiteren Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz, die über einer Inzidenz von 100 liegen, muss die Kreisverwaltung weitere Maßnahmen für die Südwestpfalz ergreifen. Landrätin Susanne Ganster steht laut Kreisverwaltung täglich in Verbindung mit dem Gesundheits-Ministerium und konnte bei den Gesprächen als Ausnahme gegenüber den zwingend vorgesehenen Maßnahmen erreichen, dass die Bewegungsfreiheit der Bürger erhalten bleibt und nicht auf einen Radius von 15 Kilometer rund um den jeweiligen Wohnort eingeengt wird. Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag um null Uhr Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 28. März.

Konsequenzen haben die hohen Inzidenz-Werte allerdings für die Schulen im Landkreis: Ab dem kommenden Montag und bis zum Beginn der Osterferien am 26. März entfällt der Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden Schulen ab Klassenstufe 7 sowie an den Berufsbildenden Schulen. Statt dessen findet Home-Schooling statt. Grundschüler sowie die Klassen 5 und 6 (Orientierungsstufe) werden vor Ort unterrichtet – je nach Möglichkeit im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht. Eine Rücknahme der Beschränkungen ist laut Landesverordnung erst möglich, wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt.

Weiter gilt ab Donnerstag eine nächtlichen Ausgangssperre ab 21 Uhr und Kontaktbeschränkungen, bei denen der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt ist. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich. Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen müssen zum Termin-Shopping zurückkehren. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-, Piercingstudios bleiben geöffnet.

Untersagt sind allerdings Dienstleistungen, bei denen es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen. Auch Friseursalons, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, bleiben erlaubt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässigBis Donnerstagmittag wurden 21 weitere positive Corona-Tests registriert. Von den neuen Indexfällen waren zuvor bereits eine Person aus Pirmasens, eine Person aus der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, drei Personen aus der Verbandsgemeinde Rodalben, eine Person aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen sowie eine als Person aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land als Kontaktperson ersten Grades (KP I) in häuslicher Quarantäne.Ein Kind aus der Kindertagesstätte Arnbachtal in Obernheim-Kirchenarnbach wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. In Waldfischbach-Burgalben erhielt eine Mitarbeiterin der Kindertagesstätte Arche Noah ein positives Testergebnis. Zudem ist eine Frau zwischen 85 und 95 Jahren aus der Verbandsgemeinde Rodalben gestorben, die mit Covid-19 infiziert war.Aktuell sind im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes 315 bestätigte positive Fälle aktiv, einer mehr als am Vortag. Die neuen Fälle verteilen sich auf Pirmasens (3 neu), Zweibrücken (2 neu), die Verbandsgemeinden Pirmasens-Land (5 neu), Rodalben (3 neu), Thaleischweiler-Wallhalben (4 neu) und Zweibrücken-Land (4 neu).

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