Reifenberg Straßenausbaubeitrag sinkt

Reifenberg · Die Reifenberger müssen nächstes Jahr 16 Cent weniger pro Quadratmeter Beitragsfläche zahlen.

 Aus verkehrstechnischer Sicht „gebeutelt“ waren die Dorfbewohner von Reifenberg und Berufspendler der umliegenden Orte, denn der Ausbau der Ortsdurchfahrt und der K 76 zwischen Reifenberg und Battweiler (Bild) zog sich lange hin.

Aus verkehrstechnischer Sicht „gebeutelt“ waren die Dorfbewohner von Reifenberg und Berufspendler der umliegenden Orte, denn der Ausbau der Ortsdurchfahrt und der K 76 zwischen Reifenberg und Battweiler (Bild) zog sich lange hin.

Foto: Norbert Schwarz

Straßen erneuern und dennoch die altgewohnte Route befahren, das geht nicht. Eine Erfahrung, die über ein Jahr hinweg die Bürger von Reifenberg und Berufspendler aus dem Umland des Ortes bis zu diesem Frühjahr machten. Ab diesem Zeitpunkt nämlich waren die Kreisstraße 76 zwischen Reifenberg und Battweiler wie die Ortsdurchfahrt innerhalb des Ortes Reifenberg wieder so zu passieren, wie das insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer zuvor gewohnt waren. Die Nacharbeiten bei der Kreisstraßensanierung seien abgeschlossen, teilte Ortsbürgermeister Pirmin Zimmer in der Ratssitzung am Dienstagabend im Dorfgemeinschaftshaus mit. 

Wie teuer Ortsgemeinde und Grundstückseigentümer die Erneuerung der Reifenberger Ortsdurchfahrt allerdings tatsächlich kommt, steht im Augenblick noch nicht fest. Gleich im neuen Jahr soll die Straßenschlussvermessung erfolgen und erst dann, so der Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Kaiserslautern, könnte die Schlussrechnung für die Ausbauarbeiten erstellt werden.

Eines ist allerdings eine sichere Erkenntnis, die auch beim späteren Beratungspunkt „Festsetzung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags 2022“ zum Thema wurde: Eine Kostensteigerung wird es für den neu festgesetzten Beitragssatz nicht geben. Im Gegenteil, dieser wird sogar auf nunmehr 32 Cent je Quadratmeter Beitragsfläche sinken. Ortsbürgermeister Pirmin Zimmer erklärte diesen Umstand damit, dass die meisten Baukosten auch im Jahr 2021 angefallen sind. Der Beitragssatz im Jahr 2021 lag bei 48 Cent pro Quadratmeter Beitragsfläche, demnach können die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer jetzt mit einer Minderung von 16 Cent je Quadratmeter Beitragsfläche bei ihrem Grundstück rechnen. Die Bescheide müssen schnellstmöglich ergehen, denn schon am 30. Januar 2023 wird die erste Abschlagsrate fällig.

Das Schaffen von sogenannten „Wärmeinseln“ ist derzeit in aller Munde, falls es bundesweit einen „Blackout“ geben würde und Alleinstehende wie Familien auf Hilfe angewiesen sind. Als Wärmeinsel soll das Dorfgemeinschaftshaus mit seinen weiteren Einrichtungen dienen. Mittel zum Beschaffen von Notstromaggregaten sollen im neuen Doppelhaushalt bereitgestellt werden. Denkbar sei auch, so Ortsbürgermeister Zimmer dass beispielsweise für die Befeuerung mit Holz Vorkehrungen getroffen werden.

Entschieden haben sich die Ratsmitglieder auch für einen zentralen Platz, auf dem der sogenannte PoP, der „Point of Presence errichtet werden kann, das Herzstück für die Glasfaserversorgung. Wie viele andere Ortschaften in der Region wird  die UGG (Unsere Grüne Glasfaser) auch in Reifenberg den Netzaufbau vornehmen. Beim Dorfgemeinschaftshaus gibt es noch eine gemeindeeigene Fläche die hierfür genutzt werden kann. Wann die Versorgungsarbeiten starten, konnte der Ortsbürgermeister dem Gremium noch nicht mitteilen. 

Nichts Neues aus Mainz beziehungsweise Koblenz zur Frage der Förderung der Investitionskosten für die Erweiterung der Kindertagesstätte. Sicher ist, dass der Förderantrag komplett mit allen Unterlagen der entscheidenden Verwaltungsstelle vorliegt.

Handeln muss die Ortsgemeinde allerdings hinsichtlich der Sanierung der bestehenden Heizung in der Tagesstätte. Die Firma Scherer KG, Heizungsbau Höheischweiler, unterbreitete dafür das günstigste Angebot in Höhe von 65 335,86 Euro. Sieben Firmen zeigten Interesse an den Arbeiten, aber von nur zwei Unternehmen gingen Angebote ein. Der nächste Bieter lag mit seinem Preis bei 96 352,07 Euro. Ratsmitglied Thomas Velten hatte Einzelpositionen „unter die Lupe“ genommen und wollte wissen, ob  derartige Preisunterschiede möglich sein könnten. An der Zulässigkeit des Angebotes änderte das allerdings nichts, denn dieses ist stets insgesamt nach den Vorgaben der Verdingungsordnung (VOB) zu werten. Die Finanzierung ist gesichert, deshalb konnten auch die Ratsmitglieder den Sanierungsauftrag erteilen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort