Stieftochter missbraucht: 42-Jähriger verurteilt Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetztMann wegen Missbrauchs verurteilt

Südwestpfalz. Wegen schweren zweifachen sexuellen Missbrauchs seiner damals elfjährigen Stieftochter hat das Jugendschöffengericht Pirmasens nach acht Verhandlungstagen einen 42-jährigen Mann aus der Südwestpfalz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt

Südwestpfalz. Wegen schweren zweifachen sexuellen Missbrauchs seiner damals elfjährigen Stieftochter hat das Jugendschöffengericht Pirmasens nach acht Verhandlungstagen einen 42-jährigen Mann aus der Südwestpfalz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu hat der Verurteilte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung seines Bewährungshelfers zu leisten.Nachdem der Beschuldigte an den vorangegangen Verhandlungstagen keinerlei Angaben zu den Anklagevorwürfen machte, überraschte er alle Verfahrensbeteiligte am achten Prozesstag mit der Ankündigung, jetzt doch aussagen zu wollen. Mit "Ich bin unschuldig" leitete er seine Erklärungsversuche ein. In den Anschuldigungen sieht er eine familieninterne Verschwörung seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau und Mutter des Opfers. 2007 habe er seiner Frau nach dauerhaftem Beziehungsstreit per Telefon das Ende der Ehe angekündigt. Nahezu zeitgleich erfolgte die Missbrauchsanzeige durch die Mutter.Nach Überzeugung der Vertreterin der Anklage ist es aber tatsächlich zu den Übergriffen gekommen. 2003 habe der Stiefvater nach einem Sommerfest alkoholisiert dem zunächst schlafenden Mädchen unter der Bettdecke zwischen die Beine gefasst und es im Genitalbereich unsittlich berührt. Er ließ zwar von dem inzwischen aufgewachten und vor Schreck erstarrten Kind ab, um es kurze Zeit später in dieser Nacht ein zweites Mal in dieser Form sexuell zu missbrauchen. Weitere Vorfälle dieser Art hat es nach Überzeugung des Gerichts nicht gegeben. Die Psychologin vergab den Angaben des Opfers die höchste Glaubwürdigkeitsstufe. Nach Auswertung aller Erkenntnisse aus der umfangreichen Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwältin eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Auch der Nebenklägervertreter war von der Schuld des Angeklagten überzeugt.Ganz anders sah dies allerdings der aus Heidelberg angereiste Verteidiger des Beschuldigten. Er wollte in den vier Aussagen des Opfers eklatante Widersprüche erkannt haben. Von Racheakt und blühender Phantasie war ebenso die Rede wie von Geschichten, die das Mädchen einer Freundin erzählte. "Ich bin von seiner Unschuld überzeugt", brachte er sein Plädoyer auf den Punkt und forderte Freispruch. Zu dem Urteilsspruch wollten sich weder der Verteidiger noch die Vertreterin der Anklage äußern. Ein Berufungsverfahren dürfte wohl folgen. mlh "Ich bin von seiner Unschuld überzeugt. Ich fordere daher Freispruch." Der Verteidiger des Angeklagten in seinem Plädoyer

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