Staatsanwaltschaft wartet auf drittes Gutachten zu Patienten-Tod

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob Behandlungsfehler im Juli 2007 zum Tod eines Herzinfarkt-Patienten im St.-Elisabeth-Krankenhaus geführt haben. Gegen die Zweibrücker Klinik wird damit weiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob Behandlungsfehler im Juli 2007 zum Tod eines Herzinfarkt-Patienten im St.-Elisabeth-Krankenhaus geführt haben. Gegen die Zweibrücker Klinik wird damit weiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.Das erste Gutachten für die Staatsanwaltschaft hatte vor einem Jahr zwar ergeben, dass es Behandlungsfehler gab, diese seien aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ursächlich für den Tod des 41-Jährigen gewesen - woraufhin zwischenzeitlich nur noch wegen des Verdachts auf fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wurde. Nachdem Hinterbliebene der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen gaben, wurde auch der Tötungs-Vorwurf wieder geprüft und ein ergänzendes Gutachten beim Universitätsklinikum in Homburg in Auftrag gegeben (wir berichteten zuletzt im März).

Auf Vorschlag der Homburger Rechtsmediziner hat die Staatsanwaltschaft danach noch ein Ergänzungsgutachten bei einem Kardiologie-Spezialisten des Herzzentrums der Universität Köln in Auftrag gegeben, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer (Foto: pma) jetzt auf Merkur-Nachfrage informiert. Die Ergebnisse lägen noch nicht vor. lf

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