Schwedische Gardinen bleiben Brandstifter erspart

Zweibrücken. Erfolg hatte jetzt ein 55-jähriger Mann aus dem Landkreis mit seiner Berufung vor dem Landgericht in Zweibrücken. Vor knapp zweieinhalb Jahren hatte er im Alkoholrausch sein Haus in Waldfischbach-Burgalben angezündet

Zweibrücken. Erfolg hatte jetzt ein 55-jähriger Mann aus dem Landkreis mit seiner Berufung vor dem Landgericht in Zweibrücken. Vor knapp zweieinhalb Jahren hatte er im Alkoholrausch sein Haus in Waldfischbach-Burgalben angezündet. Für die Brandstiftung war er im April 2011 vom Pirmasenser Amtsgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, nun wurde die Strafe vom Landgericht Zweibrücken auf zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt sind, reduziert. Die Strafkammer setzte die Strafe gleichzeitig zur Bewährung aus, sodass der 55-Jährige nicht ins Gefängnis einrücken muss. "Er hat sich aufgerappelt und weist einen ordentlichen Lebensgang auf", begründete die Richterin die Entscheidung der Kammer. Vor der Tat im Oktober 2009 sei der 55-Jährige auch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er sei verzweifelt gewesen und schäme sich, hatte der Angeklagte beim Auftakt der Berufungsverhandlung gesagt. Von Anfang an hatte er sich geständig gezeigt. Warum er allerdings das Haus in Waldfischbach-Burgalben angezündet hatte, konnte letzten Endes nicht aufgeklärt werden. Immer wieder war der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin aneinander geraten, auch weil er die Dienste von Prostituierten in Anspruch nahm, erklärte der Mann zu den Umständen der Brandstiftung, da sich seine Partnerin "sexuell sehr stark zurückgenommen hatte". Die 63-jährige ehemalige Lebensgefährtin sprach ebenfalls bei Gericht vor und bestätigte im Großen und Ganzen die Aussagen des Mannes. Wirklich Licht ins Dunkel konnte auch die Aussage seines Sohnes nicht bringen, der in den Zeugenstand gerufen worden war. Einige Tage nach der Tat hatte sich der 55-Jährige in eine Nervenklinik zur Behandlung einweisen lassen. Ein dortiger Oberarzt attestierte dem Mann "depressive Zustände", ordnete dessen Aussagen allerdings auch als glaubhaft ein. Für das Landgericht spielte das allerdings eine eher untergeordnete Rolle. Das Gericht war vielmehr der Meinung, dass es sich um ein affektives Verhalten, ausgelöst durch die Schwierigkeiten in der Beziehung, gehandelt habe. Daher stufte die Richterin in der Urteilsverkündung das Verhalten als einmalige Tat ein. Auch habe er niemanden verletzt. Mittlerweile hat der Mann eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer in Angriff genommen, was das Gericht ebenfalls positiv berücksichtigte. tmü

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