Ruhestörung mit Fausthieben geahndet

Zweibrücken. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit gestern ein 27-jähriger Contwiger vor dem Zweibrücker Landgericht verantworten. Es geht in diesem Berufungsverfahren um einen Vorfall, der sich in der Nacht zum 19. Dezember 2010 in der Mühlbergstraße in Contwig zugetragen hat. Damals hat das Opfer dort mit Kumpels seinen Geburtstag gefeiert

Zweibrücken. Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich seit gestern ein 27-jähriger Contwiger vor dem Zweibrücker Landgericht verantworten. Es geht in diesem Berufungsverfahren um einen Vorfall, der sich in der Nacht zum 19. Dezember 2010 in der Mühlbergstraße in Contwig zugetragen hat. Damals hat das Opfer dort mit Kumpels seinen Geburtstag gefeiert. Im Laufe des Abend wurde einiges an alkoholischen Getränken konsumiert. Gegen zwei Uhr wollte die Gruppe mit einem Taxi nach Zweibrücken fahren, um dort die Nacht in einer Diskothek ausklingen zu lassen. Das Taxi bestellten sie zur Zweibrücker Straße, da es dem Fahrer nicht möglich war, auf Grund des Schneetreibens die steile Nebenstraße hochzufahren. Auf ihrem Weg hat die Gruppe dann offenbar lautstark weitergefeiert, was einen Anwohner - nach Aussagen mehrerer Zeugen handelte es sich dabei um den Angeklagten - zur Weißglut brachte. Bei dem Streit gab ein Wort das andere. Der 27-Jährige soll dann aus seinem Haus gekommen sein und dem 25-Jährigen, der nach eigenen Aussagen um eine friedliche Lösung bemüht war, völlig unerwartet mit der Faust ins Gesicht und mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Das Ganze gipfelte dann, nachdem der mutmaßliche Täter noch von seinen Freunden unterstützt wurde, in einer kleinen Massenschlägerei.Das 25-jährige Opfer trug Prellungen und Quetschungen der Rippen davon und musste zwei Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. "Ich habe mich dann in einer Kellernische versteckt", machte er deutlich, dass er mit weiteren Schlägen gerechnent hatte. Seine per Telefon verständigte Freundin informierte die Polizei. Inzwischen war der Täter allerdings geflüchtigt. Freunde des Opfers wollen diesen allerdings über ein soziales Netzwerk ausfindig gemacht haben.

Vor dem Amtsgericht wurde der Contwiger, gegen den dann Strafanzeige erstattet wurde, am 5. Juli vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. In zweiter Instanz verweigert er nun jegliche Aussage zur Sache. Gestern wurde er aber von mehreren Zeugen eindeutig identifiziert. "Er hat aus dem Fenster geschrien", erinnerte sich ein junger Mann aus Dellfeld.

Der Prozess wird am kommenden Montag, 8. Oktober, um neun Uhr am Landgericht Zweibrücken fortgesetzt. "Ich habe mich

in einer Kellernische versteckt."

Das Opfer

vor Gericht

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