Rechnungshofbericht wird halbes Jahr zu spät vorgestellt

Zweibrücken · Der Rechnungshofs-Prüfbericht über die Zweibrücker Stadtverwaltung aus dem Jahre 2012 soll voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung am 12. November öffentlich präsentiert werden. Das sagt Stadtsprecher Heinz Braun auf Merkur-Anfrage.

Der Prüfbericht, der der Stadt seit Mitte Februar vorliegt, hätte laut Paragraph 33 der Landes-Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten, also schon unmittelbar vor den Kommunalwahlen Ende Mai offengelegt werden müssen: den Stadträten in einer öffentlichen Sitzung und per Auslage der Öffentlichkeit (wir berichteten).

Ein brisanter Punkt, der bisher ans Tageslicht gekommen war, betrifft das Landgestüt. Der Rechnungshof stellt infrage, dass die Gründung der Landgestüts-Stiftung rechtens war, weil nie Geld aus privaten Quellen floss.

Folgen hat die nun viel spätere Offenlegung für die Stadt nicht. Der Landesrechnungshof hatte bereits im April auf Anfrage gesagt, es sei nichts Ungewöhnliches, dass Städte oder Kreise die Drei-Monats-Frist nicht einhielten. Eine Stadt habe sich über ein Jahr Zeit gelassen. Stadtsprecher Heinz Braun begründet den erheblichen Zeitverzug mit dem Aufwand, den man treiben musste: "Wir mussten den Bericht bearbeiten, festlegen, was wir antworten, wie wir was umsetzen. Der Stadtrat hat einen Anspruch auf entsprechende Antworten." Und personell sei man nicht eben üppig aufgestellt. Braun: "So viele Leute haben wir nicht, dass wir das alles locker zusätzlich aus dem Stand machen können."

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