Großbundenbach Rat winkt Änderungswünsche durch

Großbundenbach · Die Kommunalaufsicht hat die Vereinbarung zur Kita zwischen Klein- und Großbundenbach unter die Lupe genommen.

 Die Erweiterung des Kindergartens ist in Großbundenbach schon länger Thema. 

Die Erweiterung des Kindergartens ist in Großbundenbach schon länger Thema. 

Foto: Norbert Schwarz

Der Anbau beim „Bundenbacher Kindergarten“ ist auf den Weg gebracht. Über die Kostenbeteiligung und der Dinge mehr gibt es zwischen den beiden Ortschaften Groß- und Kleinbundenbach eine ausgehandelte Zweckvereinbarung. Diese war der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz vorzulegen und die dortigen Juristen nahmen nochmals kleinere Korrekturen vor. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Großbundenbach habe diese jetzt einhellig gebilligt.

In der ausgehandelte Fassung war zunächst von einer Laufzeit von 25 Jahren ausgegangen worden. Danach sollte sich die Vereinbarung automatisch jeweils um ein Jahr verlängern. Doch das ist nicht im Sinne der juristischen Prüfung. Keine zeitliche Begrenzung, so die Prüfungsanmerkung aus Pirmasens. Dafür wird den Gemeinden ein jeweiliges, jährliches Kündigungsrecht eingeräumt. Die Kündigung muss sechs Monate vor Jahresende ausgesprochen werden.

Ortsbürgermeister Dieter Glahn gab die Erläuterungen zur Rechtsprüfung durch die Kommunalaufsicht. Eine weitere Aussprache war nicht notwendig, der vorgeschlagenen Änderung wurde zugestimmt. Eine solche Zustimmung muss jetzt die Verbandsgemeindeverwaltung noch von der Partnergemeinde Kleinbundenbach einholen.

Nur widerwillig und auf Druck der eigenen Verwaltung kam der Ortsgemeinderat der Forderung nach, die Gebühren im Friedhofswesen anzuheben. Dieter Glahn zum Pfälzischen Merkur: „Wir hätten sonst keine Genehmigung für die erforderlichen Kredite bekommen, welche wir ja für den Umbau der Kindertagesstätte und so brachen.“ Jetzt musste Ortsbürgermeister Glahn zusammen mit den verantwortlichen Ratsmitgliedern allerdings die Feststellung machen, dass bei Sterbefällen die Rasenreihengrabstätten und Urnengrabstätten nicht nachgefragt werden. Der Vorteil bei dieser Grabstättenart liegt bei der „Grabpflege“. Die nämlich wird von der Ortsgemeinde übernommen.

Hier senkten nunmehr die Ratsmitglieder die Gebührensätze im Vertrauen darauf, dass diese Bestattungsvarianten bei künftigen Sterbefällen über den Anreiz „Gebühr“ vermehrt wieder in Anspruch genommen werden. Das Kindergrab (bis fünftes Lebensjahr) wird bei der Pflege von bisher 2000 Euro auf 1575 Euro gesenkt. Die normale Grabstätte von 2700 Euro auf 2100 Euro, Beim Rasenreihenurnengrab senkt sich die Pflegegebühr von bisher 2000 Euro auf 1575 Euro. Das anonyme Rasenurnengrab von 1690 Euro auf 1310 Euro.

Gesenkt haben die Ratsmitglieder zugleich die Pflegegebühren beim Rasensondergrab, wie im Falle einer Verlängerung der Grabstätte. Hinter der Leichenhalle, zum Dorf hin, gibt es erheblichen Platz für Rasengrabstellen. Hier sollen künftig Urnengräber angelegt werden.

Nicht ausreichend sind die Im Gemeindeetat vorgesehenen Haushaltsmittel zum Neugestalten des Spielplatzes in der Steinkallenfelsstraße. Dort soll es, so das Planungsziel aller, neben eine multifunktionalen Spielgerät auch eine Seilbahn nach dem Käshofer Vorbild geben. 20 000 Euro sind notwendig und müssen, über den Gemeindeanteil hinaus, durch Spenden aufgebracht werden. Der Anfang sei gemacht, stellte Ortsbürgermeister Dieter Glahn fest und gab bekannt, dass der Ortsverschönerungsverein 1500 Euro spendete.

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