Rat will aufrechten Gang zeigen

Battweiler · Die Bürger von Battweiler werden künftig in erheblichem Maße zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen herangezogen. Beim wiederkehrenden Beitrag sind es gar bis zu 233 Prozent.

Wie soll man den Dorfbewohnern trotz nachweisbar fortwährender Gebührenanhebung noch vermitteln können, dass weiter an dieser Schraube gedreht werden muss, wenn von allen umlagepflichtigen Gebühren-, Beitrags- und Steueranhebungen letzten Endes nur 20 Cent in der Gemeindekasse ankommen? Das fragten provokant die Mitglieder des Battweiler Ortsgemeinderates als Reaktion auf Vorwürfe im Haushaltsgenehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz (wir berichteten), das nunmehr den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zugänglich ist und dessen Vorwürfe der Rat zurückweist.

Wie schon so oft übernahm das FDP-Ratsmitglied Bernd Mittelhausen die Rolle des Ermittlers der Gegenfakten. Mit großem Fleiß hat er viele Punkte zusammengetragen, die belegen, wie umfangreich die Anstrengungen der Gemeinde sind, um die Haushaltsfinanzen zu konsolidieren. Von 2003 bis 2013 sei die Umlage für den Landkreis Südwestpfalz und die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land um fast fünf Millionen Euro gestiegen. Nicht einmal 200 000 Euro davon seien bei den 17 Ortsgemeinden in Zweibrücken-Land angekommen. Auf die verbriefte und in der Landesverfassung festgeschrieben finanzielle Ausstattung der Gemeinden wird in der Stellungnahme näher eingegangen um dann im Detail darzulegen, welche finanziellen Opfer die Bürger des Ortes im zurückliegenden Jahrzehnt erbringen mussten. Die Grundsteuer A stieg um 11,5 Prozent, die Grundsteuer B um 20,5 Prozent die Hundesteuer um 60 Prozent, die Friedhofsgebühren im Schnitt zwischen 50 und 60 Prozent - von den Erhöhungen beim wiederkehrenden Beitrag mit den herausragenden 233 Prozent (!) ganz zu schweigen.

Selbstverwaltungsrecht verletzt

Die Ratsmitglieder von Battweiler sehen deshalb das in der Kommunalverfassung festgeschriebene Recht der Selbstverwaltung verletzt, wenn dann freiwillige Aufgaben nicht mehr erfüllt werden dürfen, Ausgabenansätze gekappt oder ganz gestrichen werden oder, wie gleichfalls geschehen, freiwillige Leistungen ganz gestrichen werden, welche der Rat förmlich als "grotesk" erachtet. Etwa die Haushaltssperre für 60 Euro bei den Verfügungsmitteln des Ortsbürgermeisters oder den 60 Euro für Repräsentationen. Warum 40 Euro bei der Unterhaltung der Spielplätze gestrichen werden, kann der Rat nicht nachvollziehen oder die 60 Euro für öffentlichen Grünanlagen. Bei der Straßenunterhaltung werden die Gesamtkosten um 3000 Euro reduziert, dabei sollte gerade die Kommunalaufsicht wissen, dass derartige Kürzungen notfalls eine erneute Beitragserhebung unmöglich machen, die ordnungsgemäße Straßenunterhaltung ist eine Pflichtaufgabe, ehe die Bürger erneut zu Beiträgen herangezogen werden können, auch wenn es sich um wiederkehrende Beiträge handelt. Der alte Unterhaltungsgrundsatz gilt auch in diesem Fall.

Werner Graushaar (SPD ) lobte einmal mehr die Fleißarbeit von Mittelhausen , auch wenn mit dieser Stellungnahme bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südwestpfalz wohl keine Freude ausgelöst wird und auch andere Ratsmitglieder waren der Auffassung, dass man in der Sache "Haushaltskonsolidierung" mal einen aufrechten Gang zeigen müsse.

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