Rat weiter uneins bei Gemeindeanteil für Straßenbeleuchtung

Mauschbach · Beim Festsetzen des Gemeindeanteils beim Erneuern der Straßenbeleuchtung in der Mauschbacher Eckstraße bleibt die SPD-Fraktion unnachgiebig. Sie sprach sich erneut für einen Gemeindeanteil von 50 Prozent aus.

Den Gemeindeanteil beim Erheben von Ausbaubeiträgen für die Eckstraße in Mauschbach will die SPD-Fraktion weiterhin bei 50 Prozent festgesetzt wissen. Das ist am vergangenen Sitzungsabend auch so durchgeboxt worden. Möglich war diese Entscheidung deshalb, weil eine Reihe von Ratsmitgliedern aus der Fraktion "Freie Liste" wegen Sonderinteresses an Beratung und Abstimmung zu diesem Beratungspunkt nicht teilnehmen durften und dadurch die SPD-Fraktion im Rat zu einer Abstimmungsmehrheit kam.

In der Berg- und Feldstraße plädierte die SPD-Fraktion gleichfalls für den schon seit Monaten immer wieder in der Diskussion stehenden Gemeindeanteil von 50 Prozent. Doch darauf wollte sich Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben nicht erneut einlassen. Krippleben verwies vielmehr auf die geführten Vorgespräche vor dem Sitzungsabend. Bei der Gelegenheit habe jeder ausreichend Gelegenheit gehabt, über die Sache zu diskutieren. Der Ortsbürgermeister wörtlich: "An dem Abend hättet ihr alles sagen können." Kurt Weber (SPD ) konterte und rügte das Verhalten der Verwaltungsvertreter. "Der Abend ist gespickt gewesen mit Drohungen, so lassen wir nicht mit uns umgehen." Der für die Beitragserhebung festzusetzende Gemeindeanteil wurde in der Feld- und Bergstraße mit jeweils 25 Prozent festgesetzt. Notwendig geworden war diese erneute Beratung, weil sich das Gremium bereits in der Dezembersitzung nicht einigen konnte.

Ungemach dürfte dem Ortsgemeinderat und Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben in der Sache aber weiter drohen. Denn nach bisheriger Verwaltungsstellungnahme wird gegen geltendes Recht verstoßen oder aber zumindest unwirtschaftlich gehandelt. Nach der rechtsgültigen Beitragssatzung muss der Anteil der Ortsgemeinde bei jeder Beitragserhebung festgesetzt werden. Die Verwaltung hat aufgrund ihrer Rechtsprüfung einen Vorschlag gemacht. In Anlehnung an eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Lüneburg sollte der Rat so und so festsetzen. Das hat dieser nicht getan. Ob Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker darin eine Rechtsverletzung sieht, wird sich in der "Beschlussaussetzung" zeigen, die nach der Gemeindeordnung (§42 GemO) jetzt folgen kann. Diese Beschlussaussetzung muss förmlich dem Rat mitgeteilt werden. Eine solche Sitzung muss innerhalb eines Monats nach der Aussetzung stattfinden. Würde der Rat dann weiterhin bei seinem Beschluss bleiben, müsste die Entscheidung der Aufsichtsbehörde eingeholt werden.

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