Auch Ratsbeschluss über Kita-Heizung In Reifenberg sind künftig auch anonyme Bestattungen möglich

Reifenberg · Der Ortsgemeinderat hat außerdem den Auftrag für die Kita-Heizungssanierung vergeben. Und auch vorgesorgt, was passiert, wenn die Kindertagesstätte erweitert wird.

Solche Bilder kann es ab 2023 auch in Reifenberg geben: Eine Rose einem anonymen Gräberfeld.

Solche Bilder kann es ab 2023 auch in Reifenberg geben: Eine Rose einem anonymen Gräberfeld.

Foto: picture alliance / Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa/Ralf Hirschberger

65 336 Euro wird die Ortsgemeinde Reifenberg laut einstimmigem Ratsbeschluss in die Sanierung der Heizungsanlage der katholischen Kindertagesstätte „Apfelbäumchen“ investieren. Erhalten wird diese Summe der günstigste Bieter der durch das Planungsteam Südwest (Dahn) vorgenommenen Ausschreibung, die Firma Scherer aus Höheischweiler.

Bei sieben Firmen war im Zuge der beschränkten Ausschreibung angefragt worden, lediglich zwei gaben ein Angebot ab. Der zweite Anbieter war mit 96 352 Euro weitaus teurer. Mittel für die Sanierung sind im Haushalt nicht eigens eingestellt. Vorhanden sind dagegen 790 000 Euro für die Maßnahme „An- und Umbau der Kita“, von denen bislang lediglich 15 000 Euro ausgegeben wurden. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, auch Finanzmittel umzuschichten.

Auf Nachfrage erläuterte Ortsbürgermeister Pirmin Zimmer, dass die Heizungssanierung so vorgenommen wird, dass später auch die im Rahmen des An- und Umbaus installierten Module angeschlossen und beheizt werden können.

Auch die Verwaltungsvereinbarung, die zwischen den Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben die gegenseitige Erstattung der Personal- und Sachkosten für Kinder aus anderen Gemeinden in Kindertagesstätten regelt, wurde von allen Ratsmitgliedern befürwortet. Die Praxis der gegenseitigen Kostenerstattung wurde bislang teilweise schon gehandhabt, allerdings ohne eine entsprechende Vereinbarungsgrundlage. Mit dieser wird nun garantiert, dass eine Gemeinde trotz schlechter Haushaltslage nicht für „fremde“ Kinder die Kosten tragen muss – was von der Kommunalaufsicht als freiwillige Aufgabe nicht toleriert würde.

Beschlossen hat der Rat den Forstwirtschaftsplan 2023, obwohl Revierförster Hermann Gries nicht dabei war, weil er keine Einladung zur Sitzung erhalten hatte. Das war von der Verwaltung schlichtweg vergessen worden, so die Auskunft Zimmers. Nach dem vorliegenden Forstplan ist auf der 116 Hektar großen Gemeindewaldfläche ein Einschlag von 690 Festmetern vorgesehen, wovon 538 in den Verkauf gehen sollen. Der damit erzielte Ertrag wird auf 41 000 Euro geschätzt. Der finanzielle Aufwand für die Holzernte liegt bei gut 20 000 Euro. Nach Abzug weiterer anfallender Kosten kommt es zu einem voraussichtlichen Gewinn von 3500 Euro.

Beim Einschlag selbst geht es um 410 Festmeter Buche, 100 Festmeter Fichte, 50 Festmeter Douglasie, 40 Festmeter übriges Laubholz und je 30 Festmeter Eiche, Kiefer und Lärche. Wie in den Vorjahren wird auch 2023 der durch das Forsteinrichtungswerk vorgegebene Hiebsatz von 903 Festmetern erneut um über 200 Festmeter unterschritten.

Einstimmig votierte der Rat für den Standort des für den künftigen Glasfaserausbau notwendigen Point of Presence (PoP). Dieser zentrale Verteilknoten, der die Verbindungen zwischen den Kommunikationsnetzen aufbaut, wird auf dem Parkplatz oberhalb der Kita installiert. Nachdem der Infrastrukturcontainer weniger als 50 Kubikmeter umbauten Raum aufweist, ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich.

Einigkeit herrschte im Rat über neue Bestattungsarten in Reifenberg: Bürgermeister Zimmer verwies auf Veränderungen in der Begräbniskultur. So werde immer mehr nach Bestattungsformen nachgefragt, die den verbliebenen Angehörigen so wenig wie möglich Aufwand hinterlassen. Deshalb hat der Rat in die Friedhofsatzung neue Möglichkeiten aufgenommen. Im Einzelnen geht es um ein anonymes Rasengrabfeld für Urnenreihengrabstätten. Die Kennzeichnung kann mit einer Plakette auf einer gemeinsamen Steintafel erfolgen. Zudem gibt es künftig ein halbanonymes Rasengrabfeld für Erdbestattungen als Tiefengrab für zwei Bestattungen. Gekennzeichnet werden die Grabstellen lediglich mit einer Nummer, also ohne Steintafel. Schließlich richtet die Gemeinde noch Rasenurnenreihen- und Rasenurnengrabwahlstätten, Rasenerdreihen- und Rasenerdwahlgrabstätten ein, wobei die Kennzeichnung mit einer Schrifttafel erfolgt.

Entsprechend diesen Festlegungen wird auch die Friedhofsgebührensatzung um die Kosten für die neuen Bestattungsformen ergänzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort