Rat macht Weg frei für Beisetzung unter Bäumen

Kleinsteinhausen · Einstimmig sprechen sich die Kleinsteinhauser Ratsmitglieder für eine Ergänzung der Bestattungsform aus. Künftig wird es auch im Ort eine Urnenbeisetzung unter Friedhofsbäumen geben.

Das Anlegen eines "Friedwaldes" oder wie immer der neue Bestattungsbereich auf dem kommunalen Friedhof heißen wird, weil sich schon Gemeinden die Bezeichnung "Friedwald" rechtlich gesichert haben, haben die Mitglieder des Kleinsteinhauser Rats im Grundsatz schon beschlossen. Allein die Umsetzung ist nicht so einfach, wie Ortsbürgermeisterin Martina Wagner jetzt dem Rat mitteilte. Gemeindewaldfläche, die direkt an den Friedhof angrenzt, soll für die Urnenbeisetzung unter Bäumen genutzt werden. Doch dafür ist erst einmal der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land zu ändern.

Es gebe überhaupt keine Probleme, die Forstbehörde stimme zu, die Gesundheitsbehörde habe keine Bedenken, weil die vorgesehene Ruhefrist von 30 Jahren als ausreichend erscheint, dennoch, erst muss das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde abgewartet werden, weil damit erst geltendes Ortsrecht geschaffen werden kann. Wagner: "Wir müssen zu einer Zwischenlösung kommen und die zu finden macht keine Probleme. Das Schaffen von ,Urnenreihenbaumgrabstätten' ist schon jetzt auf der vorhandenen Friedhofsfläche möglich. Diese Fläche wollen wir bis zur großen Lösung nutzen." Grabmale, Gedenksteine oder sonstige Erinnerungszeichen wird es bei dieser Bestattungswahl künftig nicht geben. Das Anonyme ist hierbei eine Bestattungsvorgabe. Denkbar ist allenfalls, dass auf einer Namenstafel der Name des Verstorbenen aufgeführt wird. Wagner hat für diese Tafel bereits einen Entwurf ausgearbeitet. Dieser sieht eine großformatiges Kreuz aus Balkenhölzern vor. Die wiederum werden von einem noch größeren Baum mit Krone und Stamm umgeben. Für die Überlassung einer solchen Grabstätte verlangt die Gemeinde 390 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Pflegegebühr von 600 Euro für das Urnenreihenbaumgrab. Für die Urnenreihengrabstätte und die anonyme Urnenrasenreihengrabstätte fallen einmalige Pflegegebühren von 22 500 Euro beziehungsweise 1125 Euro an. Für die Namenswiedergabe auf dem zentralen Namensschild bei dem Baumgrabstätten werden 120 Euro erhoben. Der Rat sprach sich für die Änderung der Friedhofssatzung wie der geänderten Gebührensatzung aus.

Zum Sitzungsbeginn beschloss das Gremium die zweite Nachtragshaushaltssatzung einstimmig. Wagner erläuterte, dass sich der Fehlbetrag im Finanzhaushalt um 48 310 Euro verringern wird und jetzt noch 19 800 Euro beträgt. Insgesamt mussten Kredite zur Sicherung der Liquidität von 178 620 Euro aufgenommen werden. Das sind dieses Jahr Zinsen von 2491 Euro, im nächsten Jahr 2953 Euro und 2017 Zinsen von 3572 Euro. Insgesamt verringerten sich die Kreditaufnahmen für Vorhaben im Finanzhaushalt. So beim Kindergartenanbau von bisher 437 000 Euro um 42 300 Euro auf 394 700 Euro. Der Gehweg beim Dusenbrücker Weg wurde teilweise erstmals hergestellt. Den Gemeindeanteil von 19 600 Euro muss die Gemeinde über Kredite finanzieren.

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