Räuber wandern hinter Gitter

Zweibrücken. Im Prozess gegen die vier Angeklagten einer südwestpfälzischen Diebesgruppe wurden am Freitag vor dem Zweibrücker Landgericht die Urteile verkündet. Die Richter schickten die zwischen 17 und 24 Jahre alten Männer für längere Zeit hinter Gitter

 Auch in Zweibrücken trieben die Täter ihr Unwesen. In der Gaststätte Brasserie erbeuteten sie Sparschweine mit 700 Euro Inhalt. Beim Einbruch in ein Autohaus in den Ölwiesen gab es keine Beute, es blieb bei Sachschaden. Foto: ski

Auch in Zweibrücken trieben die Täter ihr Unwesen. In der Gaststätte Brasserie erbeuteten sie Sparschweine mit 700 Euro Inhalt. Beim Einbruch in ein Autohaus in den Ölwiesen gab es keine Beute, es blieb bei Sachschaden. Foto: ski

Zweibrücken. Im Prozess gegen die vier Angeklagten einer südwestpfälzischen Diebesgruppe wurden am Freitag vor dem Zweibrücker Landgericht die Urteile verkündet. Die Richter schickten die zwischen 17 und 24 Jahre alten Männer für längere Zeit hinter Gitter. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten von Dezember 2008 bis zum Juli vergangenen Jahres an insgesamt 26 Einbrüchen und Überfällen beteiligt gewesen waren. Im Einzelnen lautete das Urteil: Für den 24-Jährigen sechs Jahre und neun Monate Gefängnis. Für die anderen drei Angeklagten gilt noch das Jugendstrafrecht. So wurde der 19-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der 20-Jährige soll für viereinhalb Jahre hinter Gitter wandern. Der 18-Jährige wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Strafmaß blieb leicht unterhalb der Forderung der Oberstaatsanwältin. Auch wenn er es vor Gericht geleugnet hat, war für die Kammer klar, dass auch der 20-Jährige am 26. Februar 2009 an dem Raubüberfall auf einen Rentner in der Pirmasenser Horebstraße dabei gewesen war. Die belastenden Aussagen seiner Komplizen seien glaubhaft. Der junge Mann soll sogar eine der Führungspersonen der Gruppe gewesen sein. "Sie sollen ganz deutlich spüren, dass sie für Unrecht einzustehen haben", machte Richter Michael Schubert deutlich, dass die Täter büßen sollen. Diese hätten auch bei dem Wohnungseinbruch in der Horebstraße gewusst, dass sie dort auf Bewohner treffen würden. Dort sind die Räuber innerhalb weniger Monate gleich drei Mal eingestiegen. "Es ist besonders feige, einen alten Mann zu überfallen", stellt der Richter klar, dass es sich hier um eine der "scheußlichsten Taten des Quartetts handele. Beim letzten Einbruch am 19. Juni wurden sie vom Sohn des Opfers überrascht. Dieser wurde von dem 24-jährigen Räuber "körperlich angegangen" und bekam von diesem sogar eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen. Besonders verwerflich sei auch der Überfall auf eine Tankstelle am Berliner Ring in Pirmasens. So haben die Räuber am Abend des 26. Mai, die auf dem Boden liegende Kassiererin zur Kasse geschleift, um dort den Tresorschlüssel einzufordern. "Die Opfer leiden noch heute unter den psychischen Folgen der Taten", sagte Schubert bei der Urteilsbegründung.Auch Zweibrücken blieb nicht verschont: In der Gaststätte Brasserie erbeuteten die Täter aus Sparschweinen 700 Euro Bargeld. Beim Einbruch in ein Autohaus in den Ölwiesen blieb es bei Sachschaden.

Das Urteil des Zweibrücker Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, da die Parteien am Freitag noch keine Erklärung dazu abgegeben hatten, ob sie in Berufung gehen wollen. </bu_text> "Es ist besonders feige, einen alten Mann zu überfallen."

Richter

Michael Schubert

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