Rätselhafter Rechtsstreit

Zweibrücken. Ein Routinefall für Mitarbeiter des Zweibrücker Ordnungsamtes hat sich zu einem mysteriösen Rechts-Krimi entwickelt

 Justitia muss einen Beinahe-Abschlepp-Fall abwägen. Foto: dpa

Justitia muss einen Beinahe-Abschlepp-Fall abwägen. Foto: dpa

Zweibrücken. Ein Routinefall für Mitarbeiter des Zweibrücker Ordnungsamtes hat sich zu einem mysteriösen Rechts-Krimi entwickelt. Die zentrale Frage, die der Rechtsausschuss des Stadtrats nun klären muss: Kann es sein, dass auf Fotos der Ordnungsbehörde kein Schwerbehindertenausweis auf dem Armaturenbrett eines auf einem Behindertenparkplatz geparkten Mercedes zu sehen ist - der Ausweis aber trotzdem dort lag? Das nämlich behauptete am Mittwoch im Rechtsausschuss der Rechtsanwalt einer Zweibrückerin, die am 23. Mai auf einem Behindertenparkplatz in der Rosengartenstraße vor dem Schwimmbad geparkt hatte. Weil sonst kein Behindertenstellplatz mehr frei war, machten die Ordnungshüter wie üblich mehrere Beweisfotos, um zu dokumentieren, dass kein Ausweis wie vorgeschrieben sichtbar abgelegt war - und riefen einen Abschleppdienst. Der kam auch, doch während er das Auto bewegte, kam auch die Fahrerin. Abgeschleppt wurde deshalb nicht mehr - doch das Ordnungsamt stellte der Frau Abschleppkosten in Rechnung. Zunächst 147 Euro, was wegen zweier Berechnungsfehler zunächst auf 93 und am Ende auf 118 Euro korrigiert wurde. Dieses Hin und Her war es aber nicht, was zum Widerspruch und zum Gang vor den Rechtsausschuss führte - sondern, dass die Fahrerin sich keiner Schuld bewusst ist. Sie behauptete nicht nur, den Schwerbehindertenausweis der Beifahrerin, ihrer Mutter, aufs Armaturenbrett gelegt zu haben - sondern führte für diese Aussage auch drei Zeugenaussagen ins Feld. "Das Auto war schon an der Kette vom Abschleppwagen bewegt, dabei ist der Ausweis offensichtlich in den Fußraum gefallen", erklärte ihr Rechtsanwalt. Der Mercedes sei "niemals am Abschleppwagen gewesen, das Auto wurde bis zum Eintreffen der Frau nur mit Radrollen herausgeschoben - da kann überhaupt nichts rausfallen", entgegnete ein damals vor Ort anwesender Ordnungsamtsmitarbeiter. Der blaue Ausweis sei auch nicht im Fußraum wiederaufgetaucht, "sondern bei CD-Hüllen im Fach der Seitentür". Man habe vor dem Rufen des Abschleppwagens sehr sorgfältig geschaut, ob nicht irgendwo ein blauer Ausweis liege, auch im Fußraum habe man nichts gesehen - und dies ebenfalls mit Fotos dokumentiert. Der Ordnungsmitarbeiter meinte: "Bilder sagen mehr als irgendwelche Worte!" Ob der Rechtsausschuss dies ebenfalls so sieht, ist noch nicht verkündet.

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