Quecksilber-Unfall: Die Frist läuft

Zweibrücken. Die Gewerbeaufsicht wird die Entfernung des in dem ehemaligen US-Heizkraftwerk auf dem Zweibrücker Kreuzberg ausgetretenen Quecksilbers mit einem Mitarbeiter vor Ort überwachen. Das kündigt auf Merkur-Anfrage die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an. Die SGD Süd ist für die Gewerbeaufsicht auch in Zweibrücken zuständig

 In diesem Gebäude befinden sich bis heute Quecksilber-Reste. Foto: lf

In diesem Gebäude befinden sich bis heute Quecksilber-Reste. Foto: lf

Zweibrücken. Die Gewerbeaufsicht wird die Entfernung des in dem ehemaligen US-Heizkraftwerk auf dem Zweibrücker Kreuzberg ausgetretenen Quecksilbers mit einem Mitarbeiter vor Ort überwachen. Das kündigt auf Merkur-Anfrage die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an. Die SGD Süd ist für die Gewerbeaufsicht auch in Zweibrücken zuständig. Auch das Dekontaminationskonzept müsse mit der Gewerbeaufsicht abgestimmt werden, sagte SGD-Sprecherin Nora Schweikert.Ein vom Gebäudeeigentümer beauftragtes Planungsbüro habe am vergangenen Dienstag die Gewerbeaufsicht informiert, dass es die Arbeiten für die Dekontamination ausschreibe, berichtet Schweikert. Über den Zustand der bei dem Unfall am 8. Dezember verletzten beiden Arbeiter, die das Quecksilber zunächst gar nicht erkannt hatten, habe die Gewerbeaufsicht keine Informationen: "Für so etwas gibt es keine Meldepflicht. Wir gehen der Sache aber nach." Nach Aussagen der "Entwicklungsgesellschaft für Konversionsprojekte", der das alte Heizwerk gehört, hätten die Arbeiter keine gesundheitlichen Probleme bekommen.

Die Umweltstrafsachen-Abteilung der Polizeidirektion Pirmasens hat ihre Ermittlungen wegen des Arbeitsunfalls noch nicht abgeschlossen, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Ermittelt werde wegen möglicher strafbarer Handlungen, und zwar bei allen Beteiligten. Nicht relevant für die Ermittlungen sei die Tatsache, dass nach fast sieben Wochen das Quecksilber aus dem Gebäude immer noch nicht entfernt ist, da die Gewerbeaufsicht hier gegenüber der Polizei keine Bedenken geäußert habe.

Die SGD Süd erklärte unserer Zeitung, für die Gewerbeaufsicht sei die Frage des Zeitpunkts der Dekontamination nicht relevant, da die Gewerbeaufsicht in erster Linie für den Arbeitsschutz zuständig ist. Die Stadtverwaltung hat dem Gebäudeeigentümer eine Frist bis zum 8. Februar gesetzt. Im Falle eines Verzugs werde in solchen Fällen eine Mahnung verschickt, am Ende könne eine "Ersatzvornahme" stehen, das heißt, die Arbeiten werden von der Stadt auf Kosten des Eigentümers selbst beauftragt. Allerdings hat der Eigentümer, die Neustädter "Entwicklungsgesellschaft für Konversionsprojekte" (EfK) bereits angekündigt, die Dekontamination bis Ende Februar zu erledigen (wir berichteten). EfK-Berater Axel Möbius erläuterte, zunächst werde durch eine Sicherheitsschleuse per Unterdruck die Luft aus dem Gebäude rausgezogen. Dann werde das Quecksilber mit Spezialmaschinen abgesaugt, es folgten mehrtägige Raumluftmessungen.

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