Private Altkleidersammlungen bleiben in Zweibrücken verboten

Zweibrücken · Viele spannende Geschichten stehen täglich in der Zeitung. Was aber ist daraus geworden? Der Pfälzische Merkur hakt nach. Heute: Vor einem Jahr unterlag ein privater Recycling-Unternehmer vor dem Rechtsausschuss mit seiner Beschwerde gegen das Verbot privater Kleidersammlungen in Zweibrücken und verklagte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht.

Mit alten Kleidern lässt sich gutes Geld verdienen. Kein Wunder, dass so mancher Unternehmer versucht, in dieses Geschäft einzusteigen. Auch in Zweibrücken wurde und wird dieses Phänomen mit Argusaugen beobachtet. Im vergangenen Jahr wollte der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) dem Wildwuchs ein Ende bereiten und selbst alte Kleider sammeln. Im Zuge dieser neuen Sammlung verbot die Stadt privaten Unternehmen - gemeinnützige ausgenommen - entsprechende Aktivitäten. Die "Textilrecycling Thomas Doll GmbH" aus Heilbronn, die mehrere Container in der Stadt aufgestellt hatte, wehrte sich gegen das Verbot, der Streit ging von den Rechtsausschuss. Dort unterlag das private Recycling-Unternehmen im vergangenen Juni. Doch den Kampf gab man nicht auf, die Firma verklagte die Stadt beim Verwaltungsgericht in Neustadt. Ohne Erfolg, wie Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher jetzt auf Merkur-Anfrage sagte. Die Angelegenheit sei in der mündlichen Verhandlung "durch eine Klagerücknahme der Firma Doll beendet". Bedeutet: Das Verbot gilt weiterhin.

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