Verhandlung im Kreisrechtsausschuss Parkklinik Hornbach in der Warteschleife

Südwestpfalz · Für die Finanzierung des Projekt am Oberbeiwalderhof wird nach dem Ausstieg der Herzog-Wolfgang-Stiftung weiter eine Lösung gesucht. Jetzt haben die Investoren auch noch einen Genehmigungskosten-Streit mit der Kreisverwaltung. Die nämlich sieht die Parkklinik teilweise als Krankenhaus, während die Macher alles als Sanatorium definieren.

 Hier beim Oberbeiwalderhof soll sie entstehen, die Parkklinik. Doch momentan muss die Finanzierung auf neue Beine gestellt werden.

Hier beim Oberbeiwalderhof soll sie entstehen, die Parkklinik. Doch momentan muss die Finanzierung auf neue Beine gestellt werden.

Foto: Norbert Schwarz

Noch lässt der Baubeginn auf sich warten, denn nach dem Ausstieg der Herzog-Wolfgang-Stiftung muss die Finanzierung auf neue Beine gestellt werden. Aber dass die Parkklinik für psychosomatisch Kranke auf dem Oberbeiwalderhof bei Hornbach kommen wird, daran lassen Thomas Schiwek und Martin Grub von der Klinotel Rechnungs GmbH keinen Zweifel. Denn die Pläne sind gemacht, auch die Baugenehmigung erteilt. Deren Gebührenhöhe hat beide jetzt vor den Kreisrechtsausschuss Südwestpfalz geführt. Denn sie sind mit der Kostenberechnung nicht einverstanden.

Vor fünf Jahren wurden erstmals die Pläne für die geplante Parkklinik präsentiert, aber immer noch lassen die Bauarbeiten auf sich warten. Weder an den Projektierern noch an den Baubehörden liegt es, dass es immer noch bei den Plänen geblieben ist. Der Grund für die Verzögerung hat wirtschaftliche Gründe.

Im vergangenen Jahr ist die Herzog-Wolfgang-Stiftung aus Zweibrücken, auf deren Gelände sich der Oberbeiwalderhof befindet, plötzlich aus dem Projekt ausgestiegen. Das allerdings nicht ganz freiwillig, denn der Stiftungsrat hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen und wollte sogar Eigenkapital bereitstellen. Dann hat jedoch die Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche der Pfalz in Speyer vollkommen unerwartet die Zustimmung verweigert (wir berichteten). Nach dieser Entscheidung muss nun die Finanzierung des auf 15 Millionen Euro veranschlagten Projekt auf neue Beine gestellt werden, was seine Zeit braucht. Momentan arbeitet der Projektierer gerade daran, sie über Privatkapital sicherzustellen.

Die Parkklinik soll nach ihrer Fertigstellung Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen aufnehmen, vor dem Kreisrechtsausschuss wurden etwa Burnout oder auch psychische Begleiterkrankungen bei Krebspatienten genannt, aber grundsätzlich soll die ganze Bandbreite psychischer Krankheitsbilder behandelt werden – für Privatpatienten, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte. Der Oberbeiwalderhof – er hat seinen Ursprung im 15. Jahrhundert – soll dabei in einen Klinik- und einen Hotelbereich unterteilt werden mit zusammen 57 Betten.

Gerade diese Aufteilung in die Klinik mit 39 Betten und den Hotelbereich mit 18 Betten war entscheidend für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren, denn für den Klinikteil hat das Kreisbauamt mit 84 Euro pro Kubikmeter umbauten Raum einen höheren Satz als für den Hotelteil mit 67 Euro angesetzt – bei rund 22 700 Kubikmeter für Klinikteil und 9200 Kubikmeter für Hotel. Damit ist die Klinotel Rechnungs GmbH nicht einverstanden, denn sie sieht das Projekt bei Hornbach auch für den als Klinik bezeichneten Bereich nicht als Krankenhaus, sondern als Sanatorium an. Was in der Konsequenz bedeuten würde, dass auch die Genehmigungskosten sinken, wenn der größere Gebäudeteil nicht als Krankenhaus bewertet würde.

Mit Spannung ist zu erwarten, wie der Kreisrechtsausschuss entscheidet – denn es gibt in der Baugesetzgebung keine klare Definition, welche Kriterien zur Einstufung als Krankenhaus herangezogen werden dürfen. Das Kreisbauamt hat daher das Sozialgesetzbuch bemüh, wonach der Klinikteil als Krankenhaus einzustufen sei.

Die beiden Klinotel-Vertreter sehen das anders, weil die Planung des Klinikteils überhaupt nicht den Vorgaben für ein klassisches Krankenhaus entsprächen. Weil auch keine klassische medizinische Behandlung wie in einem Krankenhaus nach den Landeskrankenhausplan stattfinde, könne es auch nicht als solches behandelt werden – es handele sich vielmehr um ein Sanatorium.

Die Entscheidung des Rechtsausschusses wird in den nächsten Wochen verkündet.

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