2019 wiedergewählter Contwiger Bürgermeister will nur noch bis März 2021 amtieren Bärmann kündigt seinen Rücktritt an

Contwig · Überraschende Bekanntgabe am Donnerstagabend im Contwiger Gemeinderat.

  Karlheinz Bärmann (Archivbild Mai 2019) ist einer der bekanntesten Kommunalpolitiker in Zweibrücken-Land.

 Karlheinz Bärmann (Archivbild Mai 2019) ist einer der bekanntesten Kommunalpolitiker in Zweibrücken-Land.

Foto: Norbert Schwarz

Die Nachricht kam einem Bombeneinschlag gleich, sie verbreitete sich inzwischen gleich einem Lauffeuer durch die größte Ortschaft der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Contwig mit seinem Ortsteil Stambach: Karlheinz Bärmann, seit 2009 Ortsbürgermeister seines Heimatortes für die CDU und Amtsnachfolger des damals verstorbenen Wilhelm Sefrin, legt sein Ehrenamt zum 31. März 2021 nieder. Zusammen mit der Landtagswahl 2021, der Urnengang wird am 14. März im kommenden Jahr sein, werden deshalb auch die Contwiger einen Amtsnachfolger wählen.

Seine Entscheidung zu diesem Entschluss gab Ortsbürgermeister Bärmann am Ende der Ratssitzung letzten Donnerstag am Ende des öffentlichen Sitzungsteiles förmlich bekannt. Noch bis zum Sommer 2024 hätte die laufende Wahlperiode gedauert. „Diese Entscheidung kommt nicht aus heiterem Himmel, sie ist für mich nicht einfach gewesen aber ich denke, dass dieser Schritt jetzt, auch im Hinblick darauf, dass im kommenden Jahr die Landtagswahl ansteht, einer hohen Wahlbeteiligung zugute kommt“, sagte der 68-Jährige im Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur. „Ich bin seit 45 Jahren aktiv in der Kommunalpolitik und kann mit ruhigem Gewissen sage, dass dies stets mit vollem Engagement, mit Herzblut geschah. Doch jetzt muss ich dem Alter Tribut zollen. Ich spüre das im Alltag, das Führen der Amtsgeschäfte in einer Großgemeinde wie Contwig ist eigentlich ein Fulltime-Job und dem bin ich einfach nicht mehr so gewachsen, wie sich das gehört. Deshalb mache ich jetzt lieber den Weg für Jüngere frei.“

Stefan Fercher, Vorsitzender des großen CDU-Ortsvereins, sagte zur Bärmann-Nachfrage: „Wir wussten ja über die sich abzeichnende Entwicklung frühzeitig Bescheid und haben uns deshalb auch schon Gedanken gemacht. Ja, es sind schon Gespräche geführt worden, aber noch steht eine abschließende Entscheidung aus, wer Nachfolger oder Nachfolgerin wird. Soviel aber, und das kann ich auch in Absprache mit den Parteifreunden Margit Ernst und Emil Stöckle erklären: Sie oder meine Person kommen für das Ehrenamt nicht in Frage.  Am 15.Oktober kommt es in unserem Ortsverein zu Wahlen mit der Wahl des Parteivorstandes, danach werden wir die Entscheidung Nachfolge treffen.“ Bärmanns Schritt sei für ihn und die Parteifreunde nachvollziehbar. „Die Aufgabenfülle nimmt zu, ich denke dabei allein an die, welche uns mit den Kindergärten zuwächst und auch das Bürgerverhalten ist nicht mehr wie vor Generationen. Da ist früher noch was hingenommen worden, wo heute gleich mit Anwalt gedroht wird. Welche Veränderungen sind, zeigt sich sogar im Rat. David Betz (SPD), Erster Beigeordneter in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, hat nichts Eiligeres zu tun, als noch im Sitzungsverlauf über Facebook diese Nachricht weiterzugeben. Für mich ist das kein Verhalten, gänzlich indiskutabel!“

Die SPD-Ortsvereinsvorsitzende Heidi Ziehl war telefonisch nicht erreichbar. David Betz dagegen meinte in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfälzischen Merkur: „Ich kann dem Ortsverein nicht vorgreifen, dort muss demokratisch die Entscheidung getroffen werden. Aber ich würde wieder den Hut  in den Ring werfen und der Stimmenzuspruch für meine Person bei der letzten Kommunalwahl ist eigentlich schon richtungsweisend. Jedenfalls: Für eine Kandidatur, sollte das die SPD wollen, stehe ich nach wie vor.“

Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatten sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates Contwig geschlossen dafür ausgesprochen, dass auf dem weitläufigen Gelände der ehemaligen Gaststätte „Zur Post“, ein weiteres Seniorenheim neben dem bereits vorhandenen Haus „Sarepta“ errichtet werden soll. Investoren der Gesellschaft Römerhaus waren mit entsprechenden Überlegungen auf die Ortsgemeinde zugekommen. In der Ratssitzung vom letzten Donnerstag folgten auf diesen Grundsatzbeschluss nunmehr die förmliche Zustimmung zum ersten Bebauungsplanentwurf.

Ortsbürgermeister Karlheinz Bärmann gab zunächst noch einmal einen kurzen Überblick in der Sache selbst, ehe der verantwortliche Planer des Büros Dörhöfer aus Engelstadt im Landkreis Mainz-Bingen den ersten Planentwurf des notwendigen Bebauungsplanes erläuterte.  Der später vom Rat akzeptierte Bebauungsplan ist die eigentliche Rechtsgrundlage für die Kreisverwaltung Südwestpfalz als zuständige Baubehörde, um über den Bauantrag entscheiden zu können.

Den alten Ortskern will Ortsbürgermeister Karlheinz Bärmann zusammen mit den im Gremium vertreten Ratsmitgliedern „aufhübschen“, im Amtsdeutsch sanieren. Das förmliche Sanierungsgebiet mit Storchengassen, Frühlingstraße, Bogenstraße und weiteren Straßenzügen in der Umgebung ist festgelegt. Dieses Sanierungsprogramm läuft bereits seit 2017 und private Hausbesitzer, die sich zu einer Modernisierung ihrer Anwesen durchringen, können öffentliche Mittel für diese Sanierung bekommen. Bärmann zum Pfälzischen Merkur: „Es sind dafür mehr als 830 000 Euro bereitgestellt“. Davon seien rund 100 000 Euro bisher verbraucht.

Das Sanierungsprogramm in der festgelegten Sanierungszone läuft noch bis zum Jahr 2025. Vom Land bekommt die Ortsgemeinde eine Förderung zu den 830 000 Euro in Höhe von 75 Prozent. Zu ändern waren jetzt die Richtlinien. Die ADD Trier hatte eine solche Änderung vorgeschlagen. In den bisher geltenden Richtlinien war von schweren und mittelschweren baulichen Mängeln die Rede. Deren Abgrenzen  hatte in der Vergangenheit zu Problemen geführt, jetzt wurden die Begriffe „schwer“ und „mittelschwer“ transparenter gefasst.

Vom  leidigen Thema „Anheben der Friedhofsgebühren“ konnte Ortsbürgermeister Bärmann in der Donnerstagssitzung das Gremium gleichfalls nicht verschonen. Bärmann zeigte auf, dass Contwig mit seinen Gebührensätzen im Vergleich zu anderen Ortschaften der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land tatsächlich im unteren Gebührensegment liegt. Er machte das am Gebührenbeispiel für eine Grabstelle bis zum fünften Lebensjahr deutlich: 200 Euro kostet das in Contwig. Der ermittelte Mittelwert liegt bei 486 Euro. Die Ratsmitglieder sprachen sich jetzt für eine Anhebung auf 450 Euro aus. Die Gebühr für das Normalgrab steig von 420 auf 760 Euro. Das Tiefengrab von 790 auf 990 Euro. Das Öffnen und Schließen der Grabstelle wird mit 120 Euro berechnet. Findet die Bestattung an einem Samstag statt, wird ein Zuschlag von 100 Prozent erhoben.

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