Maßweiler Turnhalle Ort muss dem Schützenverein 4000 Euro zahlen

Maßweiler · Urteil: Im Streit um die ehemalige US-Turnhalle bekommt der Schützenverein von Maßweiler 4000 Euro.

 Die Ex-US-Sporthalle in Maßweiler.

Die Ex-US-Sporthalle in Maßweiler.

Foto: Feldner

Zum wiederholten Mal hat der Schützenverein Maßweiler vor dem Landgericht Zweibrücken gegen die Ortsgemeinde Maßweiler geklagt. Er forderte ursprünglich 43 799,86 Euro, später dann 10 000 Euro Schadensersatz. Jetzt erzielte er einen kleinen Erfolg. Am Freitag verurteilte die 1. Zivilkammer am Landgericht Zweibrücken unter dem Vorsitz von Richter Peter Ehrmantraut die Ortsgemeinde Maßweiler zu einer Zahlung von 4000 Euro an den Schützenverein. Das bestätigte auf Anfrage der Pirmasenser Rechtsanwalt Klaus Leinenweber, der die Ortsgemeinde Maßweiler vor Gericht vertreten hat. „Tatsächlich forderte der Schützenverein von der Gemeinde für Arbeitsstunden, Material- und Traktorkosten, sowie weiteren Kosten, eine Summe von mehr als 45 000 Euro“, berichtet Jurist Klaus Leinenweber.

Die Klage des Schützenvereins, über die das Landgericht entschieden hatte, war die juristische Nachwehe eines Streits um ein Grundstück, das die Gemeinde Maßweiler an den Verein „Tierart“ für die Tierauffangstation verkauft hatte.

Zur Vorgeschichte: Die Ortsgemeinde hatte die am Dorfrand gelegene ehemalige Sporthalle des US-Militärs gekauft, um daraus ein Zentrum für Sport und Freizeit zu machen, unter Einbeziehung des Schützenvereins. Später war der Gemeinderat von dieser Planung abgerückt.

Deshalb wollte die Ortsgemeinde die US-Sporthalle wieder loswerden, weshalb sie zum Verkauf ausgeschrieben wurde. Zwei Angebote waren eingegangen, einmal vom Verein „Tierart“, der im früheren US-Depot eine Tierauffangstation aufgebaut hat und mehr Platz benötigte, zum anderen vom Maßweiler Schützenverein, der darin ein Vereinsheim mit Schießstand und sportlichem Mehrzweckraum unterbringen wollte. Er hatte auch schon Vorarbeiten geleistet – Eigenleistungen für Sanierungsarbeiten in fünfstelliger Höhe hätten die Schützen nach eigenen Angaben geleistet. Während „Tierart“ 118 000 Euro als Kaufpreis bot (und auch den Zuschlag erhielt), legten die Schützen einen Euro drauf, wollten aber danach die Eigenleistungen erstattet haben.

Vor Gericht forderte der Verein, nachdem er nicht zum Zuge gekommen war, explizit: 2679,86 Euro Materialkosten, 1920 Euro Traktorkosten und 39 200 Euro für Arbeitsstunden. „Der Vorsitzende Richter hatte bereits vor einem Jahr den Schützenverein darauf hingewiesen, dass die Klage keine Erfolgsaussicht haben wird, weil es keinen Vertrag gibt. Außerdem sprach das Gericht von überzogenen finanziellen Ansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Klaus Leinenweber. Weiter: „Es waren lediglich Absichtserklärungen durch die Gemeinde bezüglich der Verpachtung des vom Verein Tierart erworbenen Geländes erteilt worden. Daraus erschließt sich aber keine Haftung zu Lasten der Ortsgemeinde.“

Nach Darstellung des Schützenvereins wurde das Grundstück mit Gebäude dem Verein mündlich vom Ortsbürgermeister zugesagt, unter anderem bei seiner Neujahrsansprache 2015. Rechtsanwalt Klaus Leinenweber: „Es gibt aber keine notariell beurkundete Erklärung.“

Bereits im letzten Jahr bot die Ortsgemeinde dem Schützenverein eine Zahlung von 3000 Euro an. Leinenweber: „Das war dem Verein zu wenig. Er forderte 10 000 Euro, anstatt der in der Klage aufgelisteten 43 799,86 Euro. Aber auch die 10 000 Euro waren eine utopische Forderung.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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