Nur gut jeder Zweite will Bildungspaket

Zweibrücken. Fast 60 Prozent der rund 1150 Berechtigten in Zweibrücken holten inzwischen das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ab. "Mit der Zahl sind wir zufrieden", sagte der stellvertretende Leiter des städtischen Sozialamtes, Martin Deller

 Das Bildungspaket umfasst auch Nachhilfeunterricht. Foto: dpa

Das Bildungspaket umfasst auch Nachhilfeunterricht. Foto: dpa

Zweibrücken. Fast 60 Prozent der rund 1150 Berechtigten in Zweibrücken holten inzwischen das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ab. "Mit der Zahl sind wir zufrieden", sagte der stellvertretende Leiter des städtischen Sozialamtes, Martin Deller.Vor einem Jahr hatten drei Wochen nach der Einführung des Angebots für bedürftige Kinder lediglich zweieinhalb Prozent der Berechtigten in Zweibrücken einen Antrag gestellt. "Das war was ganz Neues. Das musste sich erst einspielen", blickt Deller auf den Beginn zurück. Nach fast einem halben Jahr waren es im Oktober rund 45 Prozent. Die Stadtverwaltung hatte über die Kindergärten die Eltern über die Möglichkeit informiert. Auch die Schulsozialarbeiter oder die Jugendscouts haben wie der Stadtjugendring auf das Angebot des Bundes aufmerksam gemacht.

Hinter den 669 Anträgen verstecken sich rund 1100 Anträge für die einzelnen Leistungen des Bildungspaktes. Bedürftige Kinder erhalten Zuschüsse für Schulbücher, Schulausflüge und Klassenfahrten, Mittagessen in Schulen und Kindergärten und zehn Euro für Mitgliedsbeiträge in Vereinen. Damit sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, durch sportliche oder kulturelle Aktivitäten am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Rund 137 000 Euro wurden in Zweibrücken bisher ausgezahlt, sagt Deller. Die Zahl sei aber noch nicht endgültig, weil manche Einrichtungen noch nicht abgerechnet hätten. Das Bildungs- und Teilhabepaket läuft weiter und der stellvertretende Amtsleiter kann die Eltern nur auffordern, Anträge zu stellen.

In Zweibrücken ist das Sozialamt, Herzogstraße 3, für das Bildungspaket zuständig. Anspruch auf die Leistung haben Familien, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II), Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. sf

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