Großbundenbacher Windrad-Gegner Gericht bestätigt Nein zu Bürgerbegehren

Großbundenbach · Eine Initiative aus Großbundenbach wollte über einen Umweg Windräder in der Ortsgemeinde verhindern.

 Mit einem „pro Schutzbereich“ für die Polygone (Bild) beim Standortübungsplatz Mörsbach-Oberauerbach wollten Großbundenbacher Windradgegner zum Erfolg kommen. Ein solches Begehren hatte die Verbandsgemeindeverwaltung aber abgelehnt. Die Klage der Initiative „Pro Schutzbereich“ wurde jetzt als unzulässig abgewiesen.

Mit einem „pro Schutzbereich“ für die Polygone (Bild) beim Standortübungsplatz Mörsbach-Oberauerbach wollten Großbundenbacher Windradgegner zum Erfolg kommen. Ein solches Begehren hatte die Verbandsgemeindeverwaltung aber abgelehnt. Die Klage der Initiative „Pro Schutzbereich“ wurde jetzt als unzulässig abgewiesen.

Foto: Norbert Schwarz

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land hat mit Recht kein Bürgerbegehren zur Ausweitung des Schutzbereiches der militärischen Polygone-Übungsanlagen bei Oberauerbach zugelassen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt entschieden. In erster Instanz ist die Klage der Bürgerbewegung „Pro Schutzbereich“ mit seinem Initiator Steffen Schmidt an der Spitze damit gescheitert.

Zur Erinnerung: Für Aufregung unter den Ortschaften auf der Sickingerhöhe und bis nach Zweibrücken hatte im Frühjahr letzten Jahres die Absicht der Bundeswehr gesorgt, den Schutzbereich für die Polygone-Anlage auf dem Standortübungsplatz unweit der Mülldeponie Mörsbach von zwei auf fünf Kilometer auszuweiten. Es sickerte in Gesprächen durch, dass die Wehrbereichsverwaltung in Wiesbaden bauliche Anlage der Höhe nach beschränken will. Um es anschaulich für die Bürger in den betroffenen Orten Käshofen, Kleinbundenbach oder auch Großbundenbach zu machen, war davon die Rede, dass nicht einmal mehr ein Hasenstall ohne Segen der Bundeswehr errichtet werden kann.

Geschweige denn Windräder, für die sich bei einer Bürgeranhörung auch ein zweites Mal die Mehrheit der Großbundenbacher ausgesprochen hatte. Insbesondere Ortsbürgermeister Dieter Glahn wetterte gegen die Absicht, den Schutzbereich für die Polygone auszuweiten. Entsprechend fielen die Stellungnahmen der Kommunen bei der Anhörung Schutzbereiches aus, den inzwischen die Wehrbereichsverwaltung förmlich auf den Weg gebracht hatte.

Für die „Windradgegner“ aus Großbundenbach eröffnete sich andererseits eine Möglichkeit, mit einem Pro für den neuen Schutzbereich das Errichten solcher Anlagen doch zu verhindern. Im Februar letzten Jahres wurden entsprechend Unterschriften gesammelt. Erneut ein Bürgerbegehren mit der Kernfrage: „Wollen die Bürger einen Schutzbereich für die Mörsbach-Oberauerbacher-Polygon-Anlage?“. Zu diesem Bürgerbegehren kam es allerdings nicht, denn die Verbandsgemeindeverwaltung hatte festgestellt, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, denn die vom Verteidigungsministerium initiierte Ausweitung des Schutzbereiches für die erwähnte Anlage sei keine Obliegenheit der Ortsgemeinde Großbundenbach. Vereinfacht auf den Punkt gebracht: Kein Spielraum für ein Bürgerbegehren.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts mit seinem vorsitzenden Verwaltungsrichter Klaus Scheurer stellte jetzt in der Rechtssache fest, dass die von der Bürgerinitiative „Bürgerbegehren pro Schutzbereich“ erhobene Klage unzulässig ist. Die Kammer erkannte verfahrensmäßige Mängel. Gründe zum Begehren seien etwa nachgeschoben worden. Schon deshalb sei die Klage unzulässig. Im übrigen sei durch die förmliche Stellungnahme des Rats zum Schutzbereich (8. Februar 2022) das Bürgerbegehren als solches erübrigt. Die Bundeswehr, so merkt zudem die Kammer an, habe ihren eigenen Antrag stark abgeändert, was eine erneute Stellungnahme der Ortschaften notwendig machen würden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort