Nicht krank genug für die Kasse

Zweibrücken. Alles begann vor drei Wochen mit einem Knacken. Edith Müller (Name von der Redaktion geändert) saß, so erzählt es ihr Mann Horst, am Wohnzimmertisch, als einer ihrer Rückenwirbel brach. Es war nicht der erste, die 68-Jährige leidet an Osteoporose. "Sie hat geschrien vor Schmerz", sagt der Rentner

Zweibrücken. Alles begann vor drei Wochen mit einem Knacken. Edith Müller (Name von der Redaktion geändert) saß, so erzählt es ihr Mann Horst, am Wohnzimmertisch, als einer ihrer Rückenwirbel brach. Es war nicht der erste, die 68-Jährige leidet an Osteoporose. "Sie hat geschrien vor Schmerz", sagt der Rentner. Es folgten ein Termin beim Orthopäden in Einöd, viele Schmerzmittel und nach drei Wochen endlich ein Termin für eine ambulante Behandlung im Uni-Klinikum Homburg. An dieser Stelle fängt der Ärger für die Müllers erst richtig an: Aus Angst vor weiteren Brüchen, Verletzungen und Schmerzen will Horst Müller seine Frau nicht mit dem Bus nach Homburg bringen. "Können Sie sich vorstellen wie das ist, wenn sie im Bus sitzt und der fährt durch all diese Schlaglöcher?", sagt er. "Außerdem müssen wir drei mal umsteigen." Das Problem: Die AOK lehnte es ab, die Kosten für die Taxi-Fahrt zu übernehmen. Ein Skandal, findet Horst Müller.Juristisch absolut korrekt, findet Gabriele Danisch von der AOK-Direktion. "Das sind die gesetzlichen Regelungen." Die Krankenkassen müssten sich an die einschlägige Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) halten. Der GBA ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Seine Richtlinien sind für Kassen, Versicherte und behandelnde Ärzte verbindlich. Gemäß diesen Richtlinien, die eine Erstattung generell nur erlauben, wenn ein zwingender medizinischer Grund vorliegt, kann eine Fahrt wie die der Müllers nach Homburg zu einer ambulanten Behandlung nur erstattet werden, wenn eine spezielle außergewöhnliche Behinderung vorliegt oder der Patient Pflegestufe 2 oder drei hat. Beides gilt für Edith Müller nicht. Kulanz sei nicht möglich, sagt Danisch. Gestern morgen waren die Müllers in Homburg. Schön war's nicht, sagt Edith Müller, aber verschlimmert hat die Fahrt die Schmerzen offenbar nicht. Für die nächsten Termine muss sie die Wohnung nicht verlassen. Eine Pharmavertreterin, erzählt sie, wird ihr zeigen, wie sie sich die in Homburg verschriebenen Spritzen daheim verabreichen kann. Als nächstes will sie aufs Amt gehen. Um ihren Schwerbehindertenausweis ändern zu lassen. jamWer der Meinung ist, dass die AOK Rheinland-Pfalz ihn falsch behandelt hat, kann sich nach Angaben des Sozialministeriums an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 24, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, wenden.

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