Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land Werke sollen neue Rechtsform bekommen

Zweibrücken-Land · Werkleiter Eckhart Schwarz von den Werken der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land will unbedingt die kommunalaufsichtlichen Fesseln loswerden. Dazu will er das Kanal- und Wasserwerk nicht mehr als Eigenbetrieb, sondern als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) führen.

Die Werke von Zweibrücken-Land sollen „umgebaut“ werden. Das Bild entstand, als das Verwaltungsgebäude in Contwig mit Photovoltaik ausgestattet wurde. Jetzt sollen die „Erkenntnisse“ aber zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts werden. Was es dem Einzelnen Bürger bringt?  Es bleibt abzuwarten.

Foto: Norbert Schwarz

Vor Tagen bereits gaben die Mitglieder des Werksausschusses bei ihrer Zusammenkunft die Empfehlung einstimmig aus, die Mitglieder des Verbandsgemeinderates mögen dies so beschließen. Bei der heutigen Zusammenkunft im großen Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes von Zweibrücken-Land in Zweibrücken wird darüber bereits im Eröffnungspunkt entschieden.

Auf Nachfrage erläutert der Werkleiter, dass es den Werken vor allem im Bereich des operativen Geschäfts Verteile bringen würde. Vor- oder Nachteile für den Gebühren-oder Beitragszahler will der Werkleiter nicht sehen. Allerdings, es wird sich auch Grundlegendes für den Gebühren- und Beitragszahler ändern. Zwar wird auch für die Werke, gleich ob Kanal- oder Wasserwerk, die Verpflichtung zur Ver- und Entsorgung bestehen bleiben, dennoch werden die Bürger und Grundstückseigentümer nicht mehr eine Satzung als Regulator vorfinden, vielmehr wie im geschäftlichen Alltag wohl AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Detaillierte Ausgestaltungen sind nicht besprochen worden. Nach der vorliegenden Satzung werden die Aufgaben von der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land auf die Anstalt des öffentlichen Rechts für Abwasser und Wasser übertragen. Nach § 3 der Satzung erlangt zwar die AöR das Recht zum Satzungserlass, doch in welcher Form das geschehen soll, ist nicht aufgezeigt. Neben dem Satzungsrecht wird auch der AöR die Dienstherrenfähigkeit eingeräumt. Sie kann Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen. Vorreiter wird die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land im Hinblick auf die Bildung der AöR sein, keine andere Verbandsgemeinde in der Region oder im Landkreis Südwestpfalz hat sich bisher zu einem solchen Schritt entschieden. Organe der AöR sind der Vorstand (Werkleiter) und der Verwaltungsrat der mit 12 Mitgliedern besetzt ist.

Rechtsexperte Stefan Meiborg vom kommunalen Dachverband aller rheinland-pfälzischen Gemeinden und Städte aus Mainz hatte bei seinem Fachvortrag in Hornbach insbesondere den Schwerpunkt auf eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen gelegt, sprich Windkraftnutzung und Photovoltaik. Um dabei besser agieren zu können, hat die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land bereits eine Gesellschaft mit der WVE aus Kaiserslautern gegründet, die wiederum ein Kind der Stadtwerke Kaiserslautern ist.

Auf vielen öffentlichen Gebäuden sind bereits von dieser Gesellschaft Photovoltaik-Anlagen geschaffen worden, welche die GEE plant, finanziert und betreibt. Warum es ein Vorteil sein soll, nochmals zusätzlich wirtschaftlich aktiv zu werden, erschließt sich auf den ersten Blick keineswegs. Werkleiter Eckart Schwarz verweist seinerseits darauf, dass, werden die Werke als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt, die leidige Prüfung und Genehmigung der Wirtschaftspläne entfallen und auch die Werke im Falle des Bedarfs von Kreditmitteln weitaus schneller zu Geld gelangen, als das bisher der Fall gewesen ist.

Das Risiko, es sei nur am Rande erwähnt, trägt ohnehin der Bürger. Nur die mitunter länger dauernden Haushaltsprüfungen entfallen. Wirtschaftsprüfer, ihre Tätigkeit ist allerdings beileibe nicht kostenlos, bestätigen jährlich die Notwendigkeit.

Die Mitglieder des Rates werden heute Abend wohl die Sache einfach durchwinken, ohne dass gründlich hinterfragt oder durchleuchtet wurde, welche Notwendigkeit zum Vorliegen der Überführung der Verbandsgemeindewerke in eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegeben ist. Die Personalhoheit besitzt gleichfalls der Werkleiter.

Über die Einführung der App „Mein Ort“ sollte bereits in der vorausgegangenen Sitzung gesprochen werden, dies wird am Dienstagabend nachgeholt. Mit der App sollen vor allem jüngere Mitbürger die passenden Informationen zu ihrer Gemeinde bekommen. Bei einer Ortrsbürgermeister-Dienstbesprechung plädierten bereits alle für den Einstieg bei der App „MeinOrt“. Bis zum 31. Dezember 2025 ist die App kostenlos, danach verlangt der Verlag einen monatlichen Beitrag von 314,93 Euro. Schließlich geht es um die kommunale Wärmeplanung für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Ein „langfristiger, strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeerzeugung und -nutzung bis zum Jahr 2040 für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz. Wer bis zum Jahresende einen solchen Antrag stellt, kann 90 Prozent der Gesamtausgaben gefördert bekommen.