Ortsgemeinderat Hoffnung auf schnelles Baurecht in Walshausen

Walshausen · Grund ist die geringe Größe der vorgesehenen Fläche.

 Das Gelände am linken Bildrand und jenes hinter diesem Haus am Dorfberg soll Bauland werden. Der verschneite Wirtschaftsweg einmal eine entsprechend breite Erschließungs-Stichstraße mit Wendehammer.

Das Gelände am linken Bildrand und jenes hinter diesem Haus am Dorfberg soll Bauland werden. Der verschneite Wirtschaftsweg einmal eine entsprechend breite Erschließungs-Stichstraße mit Wendehammer.

Foto: Norbert Schwarz

Noch in diesem Jahr soll in Walshausen der Bebauungsplan „Am Kornberg Zweite Erweiterung“ rechtskräftig werden. Die Weichen dafür stellten in der Ratssitzung am Dienstagabend die Ratsmitglieder zusammen mit Ortsbürgermeister Gunter Veith in einem einstimmigen Beschluss. Christoph Bökenbrink vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH aus Kaiserslautern erläuterte zuvor nochmals  eingehend die Plansituation und Erschließungsüberlegungen. 

Baugelände zum Errichten von Einzel- und Doppelhäuser soll angeboten werden. Insgesamt wird eine Fläche von 5800 Quadratmeter mit dem B-Plan überzogen, 4000 Quadratmeter groß ist die eigentliche Baufläche. Um den Ansprüchen der künftigen Bauwilligen gerecht zu werden, werden kleinere und größere Baugrundstücke angeboten, von 400 Quadratmetern bis 800 Quadratmeter groß. Der Grundstückskauf ist nicht begrenzt. Mehrfamilienhäusern im Baugebiet wurde allerdings dadurch der Riegel vorgeschoben, dass auf jedem Grundstück nur maximal zwei Wohneinheiten geschaffen werden können.

Beim Festsetzen der Trauf- und Firsthöhe findet die Beschaffenheit des Geländes vor Ort eine Rolle. Die talseitige Traufseite darf höchsten acht Meter hoch sein. Der First elf Meter.

Weil die Baufläche unterhalb der bestimmten Größe (Gesamtbaufläche ist kleiner als  ein Hektar) liegt, kann der angenommene Planentwurf nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren Rechtskraft erlangen. „Das gibt uns die berechtigte Hoffnung, dass wir ganz schnell für das ausgewählte Gebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan bekommen,“ so Ortsbürgermeister Veith in der Sitzung. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land muss in einem gesonderten Verfahren angepasst werden. Probleme würden sich dadurch allerdings nicht ergeben so der Sitzungsvorsitzende. Zuständig dafür ist die Verbandsgemeindeverwaltung. 

Neben Zustimmung zum Planentwurf waren die Ratsmitglieder auch dafür, dass das Planungsbüro WSW & Partner aus Kaiserslautern den Part für das benötigte Entwässerungskonzept übernimmt. Wie Ortsbürgermeister Veith dazu erklärte, liege hierzu ein Angebot mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 4750 Euro vor. Dem Büro ist Auftrag erteilt worden.

Weiteres Thema war das energetische Quartierskonzept. Der zuständige Beigeordnete der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Bernd Hofer (Bündnis 90/Die Grünen) gab dazu die notwendigen Erläuterungen und führte aus, dass es sich zunächst nur um einen Grundsatzbeschluss über die Teilnahme handelt. „Es geht darum, dass die energetischen Maßnahmen gefördert werden und zusätzlich steuerliche Abschreibungen möglich sind“, erläuterte er. Wichtig sei insbesondere für die Wohnhauseigentümer von älterer Bausubstanz, dass diese Beratung in jedem Fall kostenlos ist.

Wer alles vom energetischen Quartierskonzept partizipieren kann, war ebenso Gegenstand der Aussprache wie die Tatsache, dass die Ortsgemeinde bei der Zonenfestlegung das Sagen hat. Zwei Objekte müssen es wenigstens sein. Gewerbe und öffentliche Gebäude fallen nicht unter die Förderung. Die Verbandsgemeinde wird federführend bei der Ausschreibung und Vergabe des Energieberatungsbüros sein. Diese Kosten werden von der Ortsgemeinde getragen, Bernd Hofer schätzt etwa 1500 Euro für Walshausen. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort