Rat Biedershausen Keine Steingärten im Neubaugebiet

Biedershausen · Der Biedershauer Rat will fünf bis sechs neue Baugrundstücke ausweisen und hat über Einschränkungen diskutiert.

 Das Grünland rechts könnte in Biedershausen Bauland werden.

Das Grünland rechts könnte in Biedershausen Bauland werden.

Foto: Norbert Schwarz

Fünf bis sechs weitere Baugrundstücke in der Gartenstraße. Diesem Ziel ist Biedershausen ein wesentliches Stück näher gekommen. Der zuständige Sachbereichsleiter für Bebauungspläne, Nico Eichert, erläuterte jetzt den Ratsmitgliedern die textlichen Erläuterung zum Bebauungsplan. Ortsbürgermeister Christian Bühler wusste dabei das Gremium passend zu sensibilisieren, denn städtische Verhältnisse lassen sich nicht einfach auf eine ländliche Umgebung übertragen, wie die Diskussionen um die Vorgaben für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Eigenheimen beweisen.  

Dem Schaffen von Bauland in der Gartenstraße sind intensive Vorgespräche mit der Verwaltung bei der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben vorausgegangen. Wichtig zudem eine positive Entscheidung zur Grundsatzfrage: Wer ist überhaupt bereit, Flächen zum Ausweisen von Bauland abzugeben. Ortsbürgermeister Bühler: „Auf den ersten Blick alles ganz einfach. Bei der Ortsgemeinde melden sich junge Menschen, junge Biedershauser Familien, die sagen, sie möchten weiterhin in ihrem Heimatort wohnen bleiben. Bauen ist deren Ziel. Für die Ortsgemeinde stellt sich damit die Frage, wo können wir Bauland ausweisen. Damit wird dann ein Verfahren in Gang gesetzt, das oftmals mit Tücken behaftet ist.“

Wie viele seiner Amtskollegen weiß auch Christian Bühler ein Lied davon zu singen, mit welchem Fingerspitzengefühl die Gesamtproblematik dabei anzugehen ist. Sachgespräche sind das A und O für den späteren Kontrakt. In der Gartenstraße des Ortes, zum Teil schon bebaut, bietet es sich an, weitere Bauflächen auszuweisen, das haben die zurückliegenden Verhandlungen des Ortsbürgermeisters mit den Grundstückseigentümern gezeigt. Bühler ergänzend: „Unser Dorf zählt ja zu den kleineren Ortschaften in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Da ist es schon für die Amtsvorgänger ein absolutes Muss gewesen, bei der Baulandausweisung Behutsamkeit an den Tag zu legen, denn die Frage, worum so viele Baugrundstücke für soviel Einwohner kam stets von allen übergeordneten Stellen! In der Gartenstraße sind deshalb beispielsweise noch Freiräume gewesen, können wir jetzt fünf oder gar sechs weitere Bauplätze schaffen, was dann zum Bedarf unserer Gemeinde passt!“ 

Einverstanden waren die Ratsmitglieder schnell mit dem Zuschnitt für die jetzt ausgewiesenen neuen Baugrundstücke. Weitaus größeren Diskussionsbedarf gab es bei den textlichen Festsetzungen, die ebenfalls zu einem Bebauungsplan gehören, da mit ihnen das spätere Bauen Gestaltungsform bekommt. So wurde beispielsweise das Flachdach für nicht konform mit der Ortsbebauung erklärt. Zustimmen konnte das Gremium allerdings der Möglichkeit, das Haus mit einem Sattel oder Walmdach zu errichten.

Keinen Zwang wollen die Ratsmitglieder zudem für das Schaffen einer Photovoltaikanlage auf jedem Eigenheim aussprechen. Dabei geht es grundsätzlich nicht darum, die künftigen Bauherren gängeln zu wollen, sondern vielmehr um die praxisbezogene Grundsatzfrage, ob überhaupt das örtliche Stromnetz genügend Kapazitäten aufweist, um zusätzlichen Strom aufzunehmen. Ortsbürgermeister Cristian Bühler: „In der Vergangenheit konnten wir da bereits reichlich Erfahrung sammeln. Die Energieversorger sprechen bei dieser Frage ja ein gewichtiges Wort mit und müssen zum Einspeisen ins Netz ihre Zustimmung geben. Deshalb unsere Zurückhaltung beim zwingenden Vorschreiben“

Ans Klima und den damit verbundenen Naturschutz denken die Biedershauser Ratsmitglieder wohl. Keine Flächenversiegelung und auch keine Steingärten. Nach Möglichkeit soll das anfallende Oberflächenwasser an Ort und Stelle versickern. Weil die Baukosten weiterhin steigen und das Ende der Fahnenstange noch längst nicht in Sicht ist, wollen die Biedershauser Ratsmitglieder die künftigen Bauherrn auf keinen Fall gängeln oder mit ihren rechtlichen Vorgaben die Hürden über Gebühr erhöhen.

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