Müllmann seit Unfall erwerbsunfähig

Südwestpfalz. Eine knifflige Angelegenheit hatte Strafrichterin Meike Rennig vom Pirmasenser Amtsgericht zu lösen

Südwestpfalz. Eine knifflige Angelegenheit hatte Strafrichterin Meike Rennig vom Pirmasenser Amtsgericht zu lösen. Im Juni 2009 hatte ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis in Nünschweiler grob fahrlässig gehandelt: Er fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit an einem Müllwagen vorbei, überfuhr dabei mit dem linken Vorderreifen den Fuß eines über die Straße gehenden Müllwerkers, der seit dem Unfall erwerbsunfähig ist. Vor dem Gericht kassierte der Mann nun eine Geldstrafe von 300 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung.Knifflig war die Sache vor allem, weil sich die Aussagen des Unfallfahrers und des 38-jährigen Müllmanns in einigen Passagen doch deutlich unterschieden. Der auch wegen Verkehrsdelikten bereits vorbestrafte Unfallfahrer hatte ausgesagt, dass er mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 Kilometern pro Stunde am langsam entgegenrollenden Müllwagen vorbeigefahren sei. Dies wurde aber später vom Gutachter widerlegt, der von einer berechneten Geschwindigkeit von 38 bis 40 Kilometern pro Stunde ausging. "Ich fahre nie schnell. Gerade weil ich mein Kind und meine damalige Lebensgefährtin dabei hatte, bin ich langsam gefahren", meinte der Angeklagte, der dem Müllmann eine Teilschuld zuwies. Dieser soll nämlich laut dem Angeklagten auf das vorbeifahrende Auto draufgesprungen sein und sich dabei mit dem Fuß im Radkasten verfangen haben. Dabei geriet dann der Fuß des Mannes unter das Vorderrad und wurde überrollt, was zu einer langwierigen Sprunggelenksfraktur führte. Insgesamt musste der Müllwerker fünf Operationen über sich ergehen lassen, seitdem ist er erwerbsunfähig und unterzieht sich einer Umschulungsmaßnahme. "Seit dem Unfall leide ich permanent unter Schmerzen", schilderte der als Nebenkläger auftretende Zeuge die Unfallfolgen, "im Sommer kommt es zur sechsten Operation, da wird mir mein Fuß operativ versteift."

Bei der Aussage des Angeklagten, dass der Nebenkläger vom Müllwagen in einer "kampfsportlichen Aktion" auf dessen Fahrzeug gesprungen sei, schaute dieser ungläubig. "Ich war hinter dem Müllwagen und blickte auf die andere Straßenseite. Mir gegenüber war eine ältere Frau, die neben ihrem gelben Sack stand. Ich habe ihr dann Zeichen gemacht, dass ich rüberkomme und ihr den Müll abnehme", berichtete der 38-Jährige, "ich bin losgelaufen und im nächsten Moment war es schon passiert."

Der Fahrer des Müllwagens und eine als Zeugin geladene Anwohnerin konnten wenig Licht ins Dunkel um den Unfallhergang bringen, sie hatten vom Unfall direkt eigentlich nichts mitbekommen. Am Ende sah es Strafrichterin Meike Rennig dennoch als erwiesen an, dass der Mann fahrlässig gehandelt hatte. "Man muss damit einfach rechnen, dass hinter einem Müllwagen ein Müllmann hervortritt und deshalb die Geschwindigkeit anpassen", hielt Rennig dem Angeklagten vor, auf den jetzt noch Forderungen im Rahmen eines zivilrechtlichen Prozesses zukommen. sb "Ich fahre

nie schnell. Gerade weil ich mein Kind und meine damalige Lebensgefährtin dabei hatte, bin ich langsam gefahren."

Der Angeklagte

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