Müllgebühren: Bescheide auf dem Weg

Zweibrücken · Die Kreisverwaltung Südwestpfalz verschickt in den nächsten Tagen die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren für 2014 an die jeweiligen Grundstückseigentümer. Aus dem Bescheid sind der Name des veranlagten Haushaltes oder Gewerbebetriebes, die Personenzahl je Haushalt, Angaben zur Eigenkompostierung, das zugeteilte Behältervolumen in Liter sowie die zu zahlende Gebühr ersichtlich.

Anhand dieser Daten kann kontrolliert werden, ob die Angaben korrekt sind, teilt die Kreisverwaltung mit. Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder -abmeldungen erst im Januar ergeben haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst bei der monatlichen Aktualisierung der Bescheide im Februar bearbeitet und geändert, so die Kreisverwaltung weiter.

Die Gebühren können per Sepa-Lastschrift vom Konto eingezogen werden. Ein Lastschriftmandat liegt allen Bescheiden bei. Kontoinhaber, die der Behörde bereits eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, müssen nichts tun. Ihre Einzugsermächtigung wird als Sepa-Lastschriftmandat weitergenutzt.

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