Mitinsassen als Drogenkurier missbraucht

Zweibrücken. Zwei ehemalige Insassen der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt müssen erneut ins Gefängnis. Sie zogen gestern vor dem Zweibrücker Landgericht ihre Berufungen gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichtes vom 11. März dieses Jahres zurück. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung gegen diesen Richterspruch zurück

Zweibrücken. Zwei ehemalige Insassen der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt müssen erneut ins Gefängnis. Sie zogen gestern vor dem Zweibrücker Landgericht ihre Berufungen gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichtes vom 11. März dieses Jahres zurück. Auch die Staatsanwaltschaft nahm ihre Berufung gegen diesen Richterspruch zurück. Ein 39-Jähriger Mann aus Landau wurde in erster Instanz wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und vollendeter Nötigung in einem Fall zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Sein 22-jähriger Bruchmühlbacher Komplize muss wegen Beihilfe für sechs Monate hinter Gitter. Die Angeklagten hatten versucht, einen Mithäftling dazu zu bewegen, während eines Freigangs Betäubungsmittel zu beschaffen. Der 28-Jährige lehnte dies zunächst ab. Doch der Druck wurde immer größer. Fast täglich suchten die zwei ihn in seiner Zelle auf, was zu schlaflosen Nächten des Opfers geführt haben soll. Am 15. Januar dieses Jahres gaben die beiden ihm dann einen Zettel mit, auf dem die Telefonnummer eines Dealers stand. Bei diesem sollte er dann Subutex-Tabletten besorgen. Als der 28-Jährige dies allerdings nicht machte, sei im Gefängnis für ihn "die Hölle losgebrochen". Die Drohungen seien so massiv gewesen, dass "er fast in die Hose gemacht habe", erklärte das Opfer im ersten Prozess. Am 7. Februar hatten die Täter ihr Opfer dann soweit. Es versuchte, fünf Kugeln Marihuana, sechs Subutex-Tabletten und einen kleinen Brocken Haschisch in einem Kondom in das Gefängnis zu schmuggeln. Dabei wurde der Mann allerdings erwischt. Richter Michael Schubert machte zu Beginn der gestrigen Verhandlung deutlich, dass die Berufung wohl nur wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Dies nahmen sich die Angeklagten zu Herzen und zogen ihre Berufungen zurück. nob

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