Verbandsgemeinderat stimmt für Resolution Streit um Gebühr für Fleischbeschau

Bechhofen · Metzger Burgard beklagt Intransparenz und mangelnde Gerechtigkeit.

 Sergej Knaub bei der Arbeit in der Metzgerei Burgard in Bechhofen. Wenn alles in Ordnung ist, bekommt das geschlachtete Tier einen Stempel zur Freigabe.

Sergej Knaub bei der Arbeit in der Metzgerei Burgard in Bechhofen. Wenn alles in Ordnung ist, bekommt das geschlachtete Tier einen Stempel zur Freigabe.

Foto: Norbert Schwarz

Fleischbeschau ja, doch bei der dafür vom Landkreis Südwestpfalz derzeit geforderten Gebühr sieht Metzgermeister Valentin Burgard aus Bechhofen rot. Für das mittelständische Unternehmen mit zahlreichen Filialen und Verkaufsstellen in der Zweibrücker Region und dem benachbarten Saarland erhöhte sich die Fleischbeschaugebühr als Fixkosten exorbitant.

Längst kommt jährlich ein fünfstelliger Betrag als Konstante in die Betriebskosten des Unternehmens am Rande der Sickingerhöhe zusammen. Die Gebührenhöhe ist für den Metzger in ihrer Zusammensetzung nicht mehr nachvollziehbar. Vor dem Kreisrechtsausschuss sind inzwischen bereits die erhobenen Widersprüche gegen Gebührenbescheide aus den Vorjahren verhandelt worden. Nicht mit dem vom widersprechenden Metzgermeister erhofften Erfolg. Der Gang zum Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße war deshalb für den Betriebsinhaber Valentin Burgard Senior sozusagen vorgegeben.

Sohn Valentin Burgard Junior, angehender Betriebsnachfolger, zum Pfälzischen Merkur: „Schon möglich, dass die zur Gebührenhöhe zwischengeschaltete Wirtschaftsprüfungsgesellschaft extern alles richtig berechnet hat. Aber wir wissen ja überhaupt nichts zum Umfang für die Gebührenberechnung, was sind die Kriterien und Kosten?“

 Unlängst befassten sich sogar die Mitglieder des Verbandsgemeinderates bei ihrer Sitzung mit dem ausgebrochenen Rechtsstreit. Wissend, dass sie für die Streitsache weder sachlich noch sonstwie zuständig sind. Die CDU-Fraktion hatte den entsprechenden Beratungspunkt auf die Tagesordnung setzen lassen und CDU-Ratsmitglied Wolfgang Agne, selbst ein Bechhofer Bürger, klärte die übrigen Ratsmitglieder über das wieso, warum und weshalb auf. Das in der Landmetzgerei Bechhofen geschlachtet Vieh, 40 bis 50 Landschweine, käme allesamt aus der Region. Der Metzger zahle beispielsweise 14 bis 18,70 Euro pro Schwein am Schlachttag für die Seuchenbeschau. Von der Zahl der untersuchten Tiere sei letztendlich die Festsetzung abhängig. Für den gleichen Untersuchungsgang würden bei einem Großbetrieb, etwa dem Schlachthof in Zweibrücken, „nur“ eine Gebühr von 4,80 Euro je geschlachtetem Tier fällig. Der Landkreis als zuständige Behörde für die Gebührenfestsetzung begründet diesen Unterschied mit einem unterschiedlichen Aufwand. Dieser konnte allerdings dem Unternehmen bisher nicht plausibel dargelegt werden.

Für den Käshofer Grünen-Politiker Fred Konrad war der CDU-Antrag sowas wie eine „Steilvorlage“ in der Sache gewesen. Konrad, zusammen mit dem FDP-Urgestein Reinhold Hohn aus Hornbach Mitglied im Kreistag des Landkreises, erinnerte daran, dass 2017, als Landrätin Susanne Ganster (CDU), frisch in Amt und Würden über die Fleischbeschaugebühr beraten und abstimmen ließ, die damals geäußerte Gebührendiskrepanz wie sie Reinhold Hohn (FDP) und Fred Konrad (Grüne) bemängelt haben, nicht gelten ließ.

Die Landrätin Ganster berief sich ihrerseits auf die Feststellungen des Prüfungsunternehmens, das die Vorlage für die weitere Gebührenfestsetzung durch die Mitglieder des Kreistages lieferte. Damals wie heute fanden es Konrad und Hohn allerdings richtig, wenn diese Gebührendiskrepanz auf den Prüfstand kommt. Konrad schlug eine Art „Resolution“ vor, wie den kleinen Landmetzgereien im Landkreis geholfen werden könnte. Die Ausformulierung war dem Grünenpolitiker Fred Konrad überlassen worden. Bei einer Enthaltung hatte der Rat für die Resolution gestimmt.

Inzwischen ist nicht nur die Metzgerei Burgard aus Bechhofen mit den ergangen Bescheiden wegen der Fleischbeschaugebühren nicht einverstanden. Vor wenigen Tagen hatte der Kreisrechtsausschuss bei der Landkreisverwaltung auch über einen Widerspruch in gleicher Sache zu verhandeln. Widerspruchsführerin ist die Schlachthof-Betriebs-GmbH aus Emmendingen bei Freiburg gewesen. Sie betreibt den Schlachthof Zweibrücken und kann die Gebührenfestsetzung ebenfalls nicht nachvollziehen.

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