Mehr vom Nachlass

Zweibrücken. Wer ungeliebten Angehörigen weniger vererben will, hat es künftig einfacher. Mit Beginn dieses Jahres hat sich nämlich in Deutschland das Erbrecht geändert. Erblassern wird es dadurch leichter gemacht, schon zu Lebzeiten Geld oder Gegenstände an Wunscherben zu verschenken, ohne dass deren Wert später vom Nachlass wieder abgezogen wird

 Wer etwas vererben will, muss damit nicht bis zu seinem Tod warten. Schon zu Lebzeiten sind an nahe Verwandte neuerdings mehr Schenkungen möglich als bisher. Foto: dpa

Wer etwas vererben will, muss damit nicht bis zu seinem Tod warten. Schon zu Lebzeiten sind an nahe Verwandte neuerdings mehr Schenkungen möglich als bisher. Foto: dpa

Zweibrücken. Wer ungeliebten Angehörigen weniger vererben will, hat es künftig einfacher. Mit Beginn dieses Jahres hat sich nämlich in Deutschland das Erbrecht geändert. Erblassern wird es dadurch leichter gemacht, schon zu Lebzeiten Geld oder Gegenstände an Wunscherben zu verschenken, ohne dass deren Wert später vom Nachlass wieder abgezogen wird. So war es bisher im sogenannten Pflichtteilsrecht geregelt. Beispiel: Man schenkte der treusorgenden Tochter eine teure Wohnzimmereinrichtung und starb zehn Jahre später - dann wurde der Wert der Möbel vom Pflichterbteil wieder abgezogen. Nach der neuen Regelung bleibt trotz der Schenkung mehr vom Pflichterbteil, denn der Wert reduziert sich jährlich. Eine Schenkung im zweiten Jahr vor dem Erbfall geht nur noch mit neun Zehnteln ein, im dritten Jahr mit acht Zehnteln und so weiter. Um Details und Auswirkungen dieser und anderer neuen Regelungen im Rahmen der Erbrechtsreform zu erläutern, bietet der Pfälzische Merkur am kommenden Mittwoch eine Telefonaktion an. Notar Ulrich Schmitz steht interessierten Lesern zwischen 10.30 Uhr und 12.30 Uhr am Merkur-Telefon zur Verfügung. Sie erreichen ihn in unserer Redaktion unter Telefon (0 63 32) 80 00 54.

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