Liebmann: Optionsmodell zu kompliziert

Zweibrücken · Der Beirat für Migration und Integration kritisiert die Ungleichbehandlungen von EU-Staatsangehörigen und Schweizern im Vergleich zu Drittstaatlern. Das sei eine Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse, die in einem demokratischen Staat nicht akzeptabel sei.

Die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht muss generell gestrichen werden. Das fordert der Zweibrücker Beirat für Migration und Integration und unterstützt eine Resolution seines Landesverbandes an den Bundestag und den Bundesrat. "Alle Kinder, die mit der Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit erworben haben und sie erwerben, müssen sie auch nach der Volljährigkeit behalten können", erläutert der Vorsitzende Kurt Liebmann, der den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung als "Luftnummer" bezeichnet. Dieser sei ein Kompromiss und viel zu schnell ausgehandelt worden.

"Wir fordern die Bundesregierung auf, den vorgestellten Gesetzesentwurf zurückzunehmen", so Liebmann. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erwerben Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn die Eltern seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland leben. Sie dürfen zunächst auch die Staatsbürgerschaft der Eltern behalten. Kinder von Drittstaatsangehörigen, mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern, müssen sich jedoch in der Regel zwischen ihrem 18. und der Vollendung des 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden (Optionspflicht). Entscheiden sie sich nicht oder für den Erhalt ihrer nichtdeutschen Staatsbürgerschaft, wird ihnen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen.

Nach der nun vorgestellten Gesetzesvorlage ist von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat. Ebenso befreit von der Optionspflicht sind Betroffene, die sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sind oder einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Sie sollen zwei Pässe behalten dürfen. "Die neuen festgesetzten Regelungen sind sehr kompliziert und mit Hürden verbunden", kritisiert der Beiratsvorsitzende. Problematisch wird es beispielsweise, wenn ein ausländischer Schulabschluss nachgewiesen wird, beziehungsweise wenn kein deutscher Schulabschluss vorgelegt werden kann.

"Nicht nur der enorme bürokratische Aufwand, der sich hieraus ergibt, ist absurd - sie weckt bei den jungen Menschen auch keine Akzeptanz in der Gesellschaft und für nicht gut in einem Land, das sich für Einwanderung ausspricht", argumentiert Liebmann.

Anstelle von Erleichterungen gebe es wieder Hindernisse in dem neu geregelten Vertrag. Ausbürgern statt einbürgern sei die Devise: "Dies ist integrationspolitisch nicht förderlich."

Wie könne es sein, dass eine Schweizerin oder ein Franzose auch gleichzeitig deutsch sein darf, aber eine Albanerin oder ein Türke nicht gleichzeitig Deutscher? Das seien Ungerechtigkeiten, die junge Menschen betreffen, die dieses Land mitgestalten und hier ihre Steuern bezahlen. Die meisten jungen Menschen würden am liebsten beide Staatsangehörigkeiten behalten, entscheiden sich aber für die deutsche, weil sie sich ihre Zukunft in Deutschland vorstellen. Zwischen EU-Staatsangehörigen und Drittstaatlern gebe es ungleiche Behandlungen, Einteilungen in Menschen erster und zweiter Klasse, die in einem demokratischen Staat nicht akzeptabel seien. Es entspreche nicht den Grundsätzen der Demokratie und sei daher nicht hinnehmbar, so Liebmann.

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