Leerständen den Kampf angesagt

Großsteinhausen. Leerstehende Wohnhäuser, ungenutzter Wohnraum, landwirtschaftliche Anwesen, die in einen Dornröschenschlaf verfallen. Horrorszenarien, die in Ortschaften des Zweibrücker Landes bereits Realität sind oder in absehbarer Zeit werden. Eine Entwicklung, der die Großsteinhauser Kommunalpolitiker entgegensteuern wollen. Nicht erst, wenn das Kind im Brunnen liegt

 Hinter dem alten Dorfbrunnen (Bild) gibt es schon sanierte Bausubstanz. Bald soll es mehr werden und am Brunnen ein Kneippbecken entstehen. Foto: cos

Hinter dem alten Dorfbrunnen (Bild) gibt es schon sanierte Bausubstanz. Bald soll es mehr werden und am Brunnen ein Kneippbecken entstehen. Foto: cos

Großsteinhausen. Leerstehende Wohnhäuser, ungenutzter Wohnraum, landwirtschaftliche Anwesen, die in einen Dornröschenschlaf verfallen. Horrorszenarien, die in Ortschaften des Zweibrücker Landes bereits Realität sind oder in absehbarer Zeit werden. Eine Entwicklung, der die Großsteinhauser Kommunalpolitiker entgegensteuern wollen. Nicht erst, wenn das Kind im Brunnen liegt. Die Gemeinde will Anreize schaffen, den privaten Hauseigentümern Vorteile einräumen. Wer es von ihnen richtig anpackt, der kann sogar zweimal für ein und dasselbe Projekt "die Hand aufhalten". "Wir schaffen nur den Rechtsrahmen, was der jeweilige Hauseigentümer daraus macht, ist seine Sache. Aber wir geben Denkanstöße und unterstützen jeden Interessierten", sagt Ortsbürgermeister Volker Schmitt. Die Zauberworte dafür heißen "förmliche Dorfsanierung". "Ziehen die Ratsmitglieder mit, dann weisen wir förmliche Sanierungsgebiete im alten Dorfkern aus, erlassen die entsprechenden Satzungen und eröffnen damit jedem Grundstückseigentümer, der mit seinem Objekt in dieser Sanierungszone liegt, die Möglichkeit, bei baulichen Veränderungen zehn Jahre lang die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich abzusetzen." Aus Sicht des Ortsbürgermeisters ist deshalb die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Anwesens durch eine junge Familie durchaus lukrativ, weil sich mit den Investitionen bares Geld an Steuern einsparen lässt. Das Baugesetzbuch sieht diese Möglichkeit vor und Großsteinhausen will sie für seine Bürger insoweit nutzen, als von der Gemeinde die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. "Wir müssen nach dem Gesetz die Missstände aufzeigen. Das könnte eine Aufgabe unseres Dorfplanes sein. Mit der Anerkennung des Sanierungsbedarfs und dem Aufzeigen von Änderungsmöglichkeiten, was mittels Satzung und Sanierungsplan geschieht, in denen schließlich die Sanierungsziele festgeschrieben werden, wird die Weichenstellung vorgenommen. Wer sich dann beispielsweise ein älteres Wohnobjekt vornimmt und dieses entsprechend saniert, hat die steuerlichen Abschreibungsvorteile in der Tasche." Mehr noch. Weil der Ort noch fünf weitere Jahre Schwerpunktgemeinde ist, kann das gleiche Objekt unter Umständen Fördermittel nach der Dorferneuerung bekommen. Schmitt: "Das eine schließt das andere nicht aus. Ein zusätzlicher Anreiz, den gerade junge Familien beachten sollten!"

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