Wunsch vieler Landwirte Bauern fordern komplettes Aus für Hofabgabeklausel

Zweibrücken · Der Verband setzt sich für eine Reform der Altersversorgung der Landwirte ein.

Die so genannte Hofabgabeklausel muss fallen. das ist zumindest der Wunsch vieler Bauern in der Region. So muss bisher jeder Landwirt, der Altershilfe beziehen möchte, erst seinen Hof abgeben. Das sei bei der niedrigen Höhe der Altersabsicherung für die meisten aber nicht machbar, da sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten. Deshalb machen sie bis ins hohe Alter weiter oder überschreiben den Betrieb oft auch nur zum Schein auf andere Personen. Die Bauern kritisieren ebenfalls, dass es sich bei der Regelung um einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit handele.

Inzwischen haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe die Hofabgabeklausel einkassiert. Sie verweisen in ihrem Urteil auf die Härtefälle und die geringe Absicherung im Alter. Hier fordern die Richter von den politisch Handelnden die Schaffung einer angemessenen Regelung. Auch wenn ein abgabewilliger Landwirt keinen Nachfolger findet, liege ein Härtefall vor, den der Gesetzgeber explizit regeln müsse. Solange dies nicht geschehe, greife die Abgabeverpflichtung in verfassungswidriger Weise in den geschützten Eigentumsbereich des Landwirts ein. Die Richter fordern zum schnellen Handeln auf. Die Abgabeklausel bleibt bis dahin ausgesetzt. 

Heftig kritisieren die Landwirte im Gespräch mit dem Merkur, dass nach der Verkündung des Urteils die Sozialversicherung die Rentenbewilligung ebenfalls ausgesetzt hat. Es herrsche demnach jetzt völliger Stillstand. Dass dieser zügig beendet wird, daran glaubt kaum jemand.

Uwe Bißbort, Kreisvorsitzender des Bauernverbandes in der Südwestpfalz, sieht dennoch Vorteile in der Hofabgabeklausel und begrüßt die Entscheidung der Richter. Das sei eine wichtige Botschaft gerade an junge Frauen und Männer, die ihre berufliche Zukunft in der Landwirtschaft sähen. Die Richter hätten ausdrücklich anerkannt, dass mehrere legitime, agrarstrukturelle Ziele verfolgt werden. Das gelte sowohl im Hinblick auf das Ziel der frühzeitigen Hofübergabe an Jüngere als auch mit Blick auf die Funktion für den Bodenmarkt. Nur so könnten die Jungen ausreichend Fläche für eine Bewirtschaftung erlangen. 
Bißbort kennt selbstverständlich auch die von den Juristen beschriebenen Härtefälle. Er sieht nur in einer „vernünftigen“ Alterssicherung die Lösung des Problems. Diese sei längst nicht mehr zeitgemäß. So hätten früher die Kinder ihre Eltern, die damals mit ihnen gemeinsam auf dem Hof lebten, in deren Ruhestand mitversorgt. Solche Lebensformen seien heute kaum vorstellbar. 
Wenn nun keine schnelle Entscheidung getroffen wird, befürchtet Bißbort, dass es noch weniger freie Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung geben könnte. So würden viele alte Bauern ihr Land weiterhin selbst bewirtschaften. Dazu komme noch der Wegfall von Anbaumöglichkeiten durch die so genannte „Biostilllegung“, die in Rheinland-Pfalz massiv gefördert werde, erklärt der Kreisvorsitzende des Bauernverbandes. Auf diesen Grundstücken stehe dann oft „nutzloses“ Kleegras, das nicht geerntet werde. All dies seien Hemmnisse, die jungen Landwirten den Start nahezu unmöglich machen würden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort