Landkreise protestieren Selbstbedienung in Gastronomie erlauben

Südwestpfalz · Der Landkreis fordert mit Nachbarn das Land auf, die Corona-Bestimmungen zu ändern.

Probleme macht in Biergärten und PWV-Hütten die Corona-Auflage des Landes, dass es keine Selbstbedienung geben darf. Dagegen macht der Landkreis jetzt Front.

Probleme macht in Biergärten und PWV-Hütten die Corona-Auflage des Landes, dass es keine Selbstbedienung geben darf. Dagegen macht der Landkreis jetzt Front.

Foto: dpa/Peter Kneffel

(red/glö) „Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den so genannten Thekenverkauf in der Gastronomie, sprich die Selbstbedienung, nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen“: Diese Forderung stellen die Landkreise Südwestpfalz, Germersheim, Südliche Weinstraße und die Stadt Landau an die Landesregierung.

In einem gemeinsamen Schreiben weisen Landrätin Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Fritz Brechtel (Germersheim), Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) und Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe tragen unter Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll.

Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten, Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet den so genannten Thekenverkauf (Selbstbedienung).

„Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Süd- und Südwestpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unseres Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden“, beklagt Ganster. In ihrem Schreiben führen die Verwaltungschefs Beispiele auf, wie ein Konzept aussehen könnte:

Bestellung und Ausgabe erfolgen an zwei unterschiedlichen Fenstern oder Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.

Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen. Oder die Gäste können warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.

Für die Verwaltungen ist die Regelung nicht schlüssig und wurde daher in Teilen aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch, Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos über die Haltung des Landes.

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